Die zwei Männer waren nicht unerheblich alkoholisiert, weshalb ihnen eine Strafanzeige droht. Einer ursprünglichen Beifahrerin blüht ein Fahrverbot.
(ty) Ein Verkehrsunfall in Ingolstadt, bei dem am gestrigen Abend zwei Autos kollidiert sind, hat beiden Pkw-Lenkern ein Strafverfahren eingebracht – denn die beiden Männer im Alter von 28 und 64 Jahren hatten zu tief ins Glas geschaut. Deshalb droht ihnen nun sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Die ursprüngliche Beifahrerin des 28-Jährigen hatte nach Angaben der Polizei ebenfalls über 0,5 Promille intus. Da sie erklärt habe, das Auto nach der Kollision eingeparkt zu haben, sei gegen sie ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet worden. Ihr blühen deshalb jetzt ein Fahrverbot, ein Bußgeld-Bescheid und Strafpunkte.
Der Unfall geschah laut Polizei gegen 20.30 Uhr. Wie es heißt, waren der 28-Jährige mit einem VW und der 64-Jährige mit einem Audi jeweils auf der Bahnhofstraße stadteinwärts unterwegs. "Aus noch nicht geklärten Gründen streiften sich die beiden Fahrzeuge während eines Überhol-Vorganges", so die Gesetzeshüter. An den zwei Autos sei dabei jeweils ein Sachschaden im vierstelligen Euro-Bereich entstanden. Verletzt worden sei zum Glück niemand. Im Zuge der Unfall-Aufnahme sei von den Streifenbeamten festgestellt worden, dass beide Pkw-Lenker alkoholisiert gewesen seien.
Bei dem 28-Jährigen habe ein Schnelltest einen Wert von mehr als 0,8 Promille ergeben, bei dem 64-Jährigen seien indes knapp 0,5 Promille festgestellt worden. "Die Unfallfahrer mussten eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und gegen sie wurden Strafverfahren eingeleitet", erklärt die Polizei. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zu Ausfall-Erscheinungen oder zum Beispiel zu einem Unfall, dann kann schon ab einem Alkohol-Pegel von 0,3 Promille eine Strafanzeige blühen. In diesem Zusammenhang kann dann auch der Entzug der Fahrerlaubnis drohen.