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Das Landratsamt von Pfaffenhofen gibt Hinweise für Bürgerinnen und Bürger, die von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen wollen.

(ty) "In den vergangenen Jahren und Jahrzehnten haben immer mehr Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit der Briefwahl genutzt", erklärte das Landratsamt von Pfaffenhofen heute. Diese Möglichkeit der Stimmabgabe sei in Deutschland zur Bundestagswahl 1957 eingeführt worden. "Damals machten knapp fünf Prozent aller Wählerberechtigten davon Gebrauch." Bei der jüngsten Bundestagswahl 2021 habe der Anteil der Briefwähler bei mehr als 47 Prozent gelegen. Bei den nun anstehenden Neuwahlen zum deutschen Bundestag am Sonntag, 23. Februar, bestehe diese Möglichkeit zur Stimmabgabe natürlich auch, unterstreicht die Behörde und gibt wichtige Hinweise.

"Um ihr Wahlrecht mittels Briefwahl wahrzunehmen, müssen Briefwählerinnen und Briefwähler bei ihrer jeweiligen Gemeinde – auf der Homepage der Gemeinde ist das zuständige Wahlamt zu finden – einen Wahlschein nach Paragraf 27 der Bundes-Wahl-Ordnung (BWO) beantragen", erklärt die Landkreis-Behörde in Pfaffenhofen.

Dieser Antrag ist den Angaben zufolge spätestens zwei Tage vor der Wahl also bis zum Freitag, 21. Februar, bis 15 Uhr, bei der jeweiligen Gemeinde-Behörde zu stellen. Vor diesem Hintergrund sollten die Wählerinnen und Wähler laut Landratsamt folgenden wichtigen Hinweis beachten:

"Für den Fall, dass Bürgern der beantragte Wahlschein nicht bis einschließlich Freitag, 21. Februar, zugeht oder der bereits erteilte und zugegangene Wahlschein verlorengeht, kann gemäß Paragraf 28, Absatz 10 BWO nach Glaubhaftmachung dieser Umstände bei der jeweiligen Gemeinde-Behörde unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses ein neuer Wahlschein erteilt werden."

Die Erteilung eines neuen Wahlscheins sei jedoch nur spätestens bis zum Tage vor der Wahl, das heiße: bis Samstag, 22. Februar, 12 Uhr, möglich. Landkreis-Wahlleiter Tobias Diepold: "Bedenken Sie bitte unbedingt, dass nach diesem Termin die Ausstellung eines Wahlscheines nicht mehr möglich ist! Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise auf Ihrer Wahlbenachrichtigung."


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