Beim Alko-Test brachte es die Frau auf über 1,6 Promille. Zuvor war sie mit ihrem Auto auf die Gegenspur geraten, woraufhin es krachte.
(ty) Auf handfesten Ärger und empfindliche Konsequenzen kann sich eine 56-Jährige einstellen, die am gestrigen Abend in Markt Indersdorf (Kreis Dachau) am Steuer ihres Autos einen Verkehrsunfall gebaut und sich danach einfach aus dem Staub gemacht hat. Nachdem die Frau schließlich gestellt und die Polizei hinzugezogen worden war, stellten Streifenbeamte fest, dass die 56-Jährige total betrunken war. Jetzt ist sie ihren Führerschein los, blickt einem Strafverfahren entgegen und muss ihn diesem Zusammenhang auch den Entzug ihrer Fahrerlaubnis befürchten.
Gescheppert hatte es laut heutiger Mitteilung der Polizei gegen 19.40 Uhr. Die 56-Jährige, die auch im Gemeinde-Gebiet von Markt Indersdorf wohnt, sei mit ihrem Ford auf der Arnbacher Straße ortsauswärts unterwegs gewesen. Dabei sei sie von ihrer Spur abgekommen und habe daraufhin mit dem linken Außenspiegel ihres Wagens den Außenspiegel eines entgegenkommenden Fiat touchiert, der von einer 52-Jährigen aus dem Gemeinde-Gebiet von Erdweg gesteuert worden sei. Der Schaden, der dabei an den beiden Fahrzeugen entstanden ist, wurde später von der Polizei im unteren vierstelligen Euro-Bereich angesiedelt.
"Anstatt ordnungsgemäß anzuhalten und sich als Unfall-Beteiligte zu erkennen zu geben, setzte die 56-Jährige ihre Fahrt unbeirrt fort", heißt es im Bericht der Polizei. Die 52-Jährige habe den Ford allerdings bis ins Gewerbe-Gebiet verfolgt sowie die Unfall-Verursacherin dort zur Rede gestellt. Dabei habe sie "alkoholbedingte Auffälligkeiten" bei der 56-Jährigen festgestellt und deshalb die Gesetzeshüter hinzugezogen. Ein noch vor Ort durchgeführter Alko-Test habe bei der Ford-Lenkerin dann einen Wert in Höhe von mehr als 1,6 Promille ergeben. "Die Weiterfahrt der 56-Jährigen wurde unterbunden, Fahrzeug-Schlüssel und Führerschein wurden sichergestellt", so ein Polizei-Sprecher.
Zudem habe die Frau, wie in solchen Fällen üblich, eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen. Sie müsse jetzt mit einem Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und wegen unerlaubten Entfernens von Unfallort rechnen. Bekanntlich liegt ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf nicht selten – so auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs.