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Alkohol und Tabakwaren: Testkäufe mit 14-jähriger Praktikantin an 16 Stellen in Dachau und Karlsfeld offenbarten "dringenden Handlungs-Bedarf".

(ty) Im Rahmen einer aktuell startenden Jugendschutz-Kampagne hat die "Kommunale Jugendarbeit" des Landratsamts von Dachau gestern und vorgestern Testkäufe mit einer 14 Jahre alten Praktikantin in 16 Verkaufsstellen für Alkohol und Tabakwaren in Dachau und Karlsfeld durchgeführt. "Ziel dieser Maßnahme war es, die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Verkauf von alkohol- und nikotinhaltigen Produkten an Minderjährige zu überprüfen", erklärt die Kreis-Behörde und kommt zu dem Schluss: "Die Ergebnisse sind alarmierend." Die Aktion habe "dringenden Handlungs-Bedarf" gezeigt.

In nur fünf der geprüften Geschäfte wurde den Angaben zufolge die gesetzliche Alters-Kontrolle korrekt durchgeführt und der Verkauf verweigert. "In den übrigen elf Verkaufsstellen konnte die minderjährige Testperson problemlos – teilweise sogar mit einer individuellen Beratung – hochprozentigen Alkohol, Wein, Bier, Zigaretten und so genannte Vapes erwerben – ohne jegliche Alters-Kontrolle." Vapes sind elektronische Verdampfer, die nikotinhaltige oder nikotinfreie Flüssigkeiten ("Liquids") erhitzen und als Alternative zu herkömmlichen Zigaretten beworben werden. "Der Verkauf dieser Produkte an Minderjährige ist in Deutschland gesetzlich verboten", so die Behörde.

Die Testkäufe fanden laut heutiger Mitteilung des Landratsamts unter kontrollierten Bedingungen statt: "Eine Mitarbeiterin des Amts für Kinder, Jugend und Familie war während der Testkäufe im Geschäft anwesend und die Aktion wurde im Vorfeld mit den Eltern der Testkäuferin sowie der Polizei abgestimmt." Der Kauf sei jeweils kurz vor dem Bezahl-Vorgang abgebrochen worden und die Verkaufs-Person sei direkt auf die geltenden Jugendschutz-Bestimmungen hingewiesen worden. "Die betroffenen Einzel-Händler werden nun für ein weiteres Gespräch kontaktiert", kündigt die Behörde an.

Nicht nur mit Blick auf die anstehenden Faschings-Feiern und Umzüge im Landkreis ruft das Landratsamt von Dachau in der heutigen Presse-Mitteilung alle Einzelhändler dazu auf, besonders wachsam zu sein. "Ich appellieren an alle Verkaufsstellen, die gesetzlichen Vorgaben zum Jugendschutz einzuhalten und Alters-Kontrollen gewissenhaft durchzuführen", so Landrat Stefan Löwl. "Die Einschätzung des Alters junger Kundinnen und Kunden kann natürlich – und gerade beim Fasching – herausfordernd sein; daher ist es umso wichtiger, im Zweifel konsequent einen Alters-Nachweis zu verlangen." 

Wer gegen das Jugendschutz-Gesetz verstößt, muss laut Landratsamt mit empfindlichen Strafen rechnen: "Einzelhändler, die Alkohol oder Tabak an Minderjährige verkaufen, riskieren Bußgelder von bis zu 50 000 Euro. Wiederholte Verstöße können zudem zu weiteren Sanktionen bis hin zum Entzug der Gewerbe-Erlaubnis führen." Um die Einhaltung des Jugendschutz-Gesetzes langfristig sicherzustellen, seien im Rahmen der Kampagne weitere Kontroll-Aktionen geplant. Ziel sei es, sowohl den Handel als auch die Öffentlichkeit für die Bedeutung des Jugendschutzes zu sensibilisieren sowie Verstöße konsequent aufzudecken.


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