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Im Getränkemarkt-Mordprozess ging es um die Frage, wann der Angeklagte sich seine Handverletzungen zugezogen hat, ob vor oder nach der Tat 

 (ty) Langsam geht der Prozess gegen den 39-jährigen Stefan S., der bezichtigt wird, am 13. Juli 2013 den 61-jährigen Inhaber des Getränkemarktes Fristo in Pfaffenhofen aus Habgier ermordet zu haben, in die Zielgerade.  „Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge, “ so lautet die Anklage. Gestern ging es vor dem Landgericht um die Frage, ob der damals selbst an der Hand schwerverletzte Stefan S. mit diesen Verletzungen (mehrere Sehnen war bei ihm durchtrennt) so hart zustechen oder zuschlagen konnte, wie es der Gerichtsmediziner bei der Obduktion diagnostiziert hatte. So tief, dass das Messer sogar im Lendenwirbel steckenblieb?

Das Opfer wurde wie berichtet zunächst ziemlich brutal geschlagen und danach mit überaus kräftigen Messerstichen in Bauch und Brust umgebracht. Während der Angeklagte mit seinem rudimentären Gedächtnis meint, das spätere Opfer habe damals das Messer in der Hand gehalten und er habe sich beim Versuch, das Messer abzuwehren, die Verletzungen zugezogen, sieht der Gutachter Walter Keil von Institut für Rechtsmedizin die Sache ein wenig anders.

Er und ein Chirurg sind übereinstimmend der Meinung, mit einer derartigen Handverletzung könne man nicht mehr solch kraftvolle Stiche ausführen. Wahrscheinlicher sei es also, Stefan S. habe das Messer gehabt und auch damit zugestochen. Erst zum Schluss sei er vermutlich bei einem der Stiche unabsichtlich mit der Hand über die Klinge gerutscht und habe sich die Sehnen an zwei Fingern durchtrennt.

Dieser Tathergang würde natürlich nahelegen, dass Stefan S. nicht spontan auf die Idee gekommen war, den Getränkemarkt auszurauben, sondern es vorher geplant hatte und den Tod des 61-Jährigen Getränkemarktinhabers dabei in Kauf nahm. Am Donnerstag geht der Prozess weiter.


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