Pkw-Lenker (20) hatte fast 1,2 Promille, als er gestern Abend bei Haag an der Amper einen Kreisel übersah. Auch der Mitfahrer (23) wurde verletzt.
(ty) Einen heftigen und auch folgenreichen Verkehrsunfall hat ein betrunkener 20-Jähriger am gestrigen Abend im Landkreis Freising gebaut. Das Unglück geschah gegen 20.20 Uhr im Gemeinde-Gebiet von Haag an der Amper. Sowohl der Fahrer selbst als auch sein 23 Jahre alter Begleiter trugen Verletzungen davon. Der Pkw-Lenker ist jetzt seinen Führerschein los. Er blickt einer Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und wegen fahrlässiger Körperverletzung entgegen; in diesem Zusammenhang droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis.
Gescheppert hatte es, als der aus dem Rhein-Neckar-Kreis stammende 20-Jährige mit seinem Mercedes auf der Staatsstraße 2054 – von Haag an der Amper her kommend – in Richtung Inkofen unterwegs war. Nach Angaben der Polizei übersah der junge Mann vor Inkofen den Kreisverkehr. Sein Auto sei über die davor befindliche Verkehrsinsel gerauscht und habe die dortigen Verkehrsschilder demoliert. Der Wagen sei dann weiter über die Grünfläche der Kreisel-Mittelinsel gefahren sowie schließlich auf der gegenüberliegenden Seite auf der Fahrerseite zum Liegen gekommen.
Der 20-Jährige habe selbst aus seinem Mercedes gelangen können. Sein 23-jähriger Mitfahrer habe dagegen von den angerückten Feuerwehrleuten aus dem Wrack befreit werden müssen. Beide Männer seien wegen der erlittenen Verletzungen zur weiteren Behandlung ins Klinikum nach Freising gebracht worden. Neben Streifenbeamten von der Polizei-Dienststelle aus Freising und dem Rettungsdienst waren die Floriansjünger aus Haag an der Amper, Inkofen, Langenbach und Plörnbach im Einsatz. Der Kreisverkehr war für rund zwei Stunden gesperrt.
Bei dem Unfall-Fahrer sei Alkohol-Geruch festgestellt worden. Ein freiwilliger Atem-Test habe dann knapp 1,2 Promille ergeben. Deshalb musste der 20-Jährige eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Außerdem sei sein Führerschein beschlagnahmt worden. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall passiert und selbst wenn niemand verletzt wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der Vorwurf – wie auch in diesem Fall – nicht selten auf Gefährdung des Straßenverkehrs.