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Laut Behörde erfolgt die Identifikation von in Deutschland zugelassenen E-Fahrzeugen nur über das Kennzeichen. Plakette für Auslands-Wagen möglich.

(ty) Dank einer neuen Regelung in Bayern, die seit dem 1. April dieses Jahres in Kraft ist, können Elektro-Fahrzeuge mit einem "E" am Ende des Kennzeichens auf allen öffentlichen Parkplätzen bis zu drei Stunden kostenlos geparkt werden. Darauf hat das Landratsamt von Pfaffenhofen jetzt noch einmal hingewiesen. "Auch im Ausland zugelassene E-Autos profitieren von dieser Vergünstigung, sofern ihre Elektro-Mobilität eindeutig erkennbar ist", stellt die Behörde klar. "Falls dies nicht der Fall ist, ist eine Kennzeichnung durch eine offizielle E-Plakette erforderlich."

Wie die Zulassungs-Stelle erklärt, sei es in den vergangenen Tagen auch vermehrt zu Unklarheiten bezüglich der Kennzeichnungs-Pflicht für inländische E-Fahrzeuge gekommen. "Einige Besitzer von deutschen E-Autos haben den Wunsch geäußert, eine entsprechende Plakette zu erhalten." Dies sei jedoch nicht möglich, so die Behörde: In Deutschland erfolge die Identifikation von E-Fahrzeugen ausschließlich über das Nummernschild mit dem Zusatz "E". Halter, deren Elektro-Fahrzeug kein entsprechendes Kennzeichen trage, müssten es "umkennzeichnen", um die Vergünstigung nutzen zu können. Für eine solche Umkennzeichnung entstünden Kosten in Höhe von mindestens 30,60 Euro.

Zum Hintergrund:

Bis zu drei Stunden kostenloses Parken für E-Autos im Freistaat beschlossen


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