Logo
Anzeige
Anzeige

Regierung von Oberbayern ordnet Beobachtungs-Flüge an und bittet um die Beachtung von konkreten Warn-Hinweisen.

(ty) "Aufgrund der derzeitigen Wetterlage steigt die Waldbrand-Gefahr in Oberbayern aktuell erneut an", erklärt die Bezirks-Regierung. Sie hat deshalb laut heutiger Mitteilung zur Prävention vorerst bis einschließlich Freitag, 2. Mai, Maßnahmen zur Luftbeobachtung angeordnet. Die Beobachtungsflüge finden den Angaben zufolge am heutigen Mittwoch zunächst in den nördlichen, südlichen und östlichen Teilen von Oberbayern statt und werden ab dem morgigen Donnerstag auf den ganzen Regierungsbezirk ausgeweitet.

Die Anordnung der Luftbeobachtung durch die Regierung von Oberbayern geschehe in Abstimmung mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Ingolstadt-Pfaffenhofen, das diesbezüglich für ganz Oberbayern zuständig sei. Die Flugzeuge starten den Angaben zufolge jeweils am Nachmittag von den Stützpunkten Eichstätt, Pfaffenhofen an der Ilm, Königsdorf (Kreis Bad Tölz-Wolfratshausen), Erding, Mühldorf am Inn und Ohlstadt (Kreis Garmisch-Partenkirchen) sowie ab Donnerstag zusätzlich aus Oberpfaffenhofen (Kreis Starnberg). "Sie erreichen von dort aus gefährdete Wälder in den betroffenen Gebieten."

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit weise der allgemeine Waldbrand-Gefahren-Index des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für den Regierungsbezirk aktuell eine hohe Waldbrand-Gefahr (Stufe 4) aus, erklärt die Regierung von Oberbayern in einer aktuellen Presse-Mitteilung. Besonders gefährdet seien dabei Wälder auf leichten sandigen Standorten mit geringem Bewuchs sowie sonnige Waldlichtungen und Waldränder. Die Regierung von Oberbayern bittet darum, die nachfolgenden Warn-Hinweise zu beachten. Diese Hinweise gelten ausdrücklich auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind.

Im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern davon sollte man

  • kein Feuer oder offenes Licht anzuzünden oder betreiben
  • keine offenen Feuerstätten errichten oder betreiben
  • keine Bodendecken abbrennen
  • keine Pflanzen oder Pflanzenreste flächenweise absengen
  • keine brennenden oder glimmenden Sachen wegwerfen
  • nicht rauchen.

Zum Hintergrund

Die Luftbeobachtung ist eine vorbeugende Maßnahme der Waldbrand-Bekämpfung. Die Regierung von Oberbayern trägt die tatsächlichen Einsatzkosten für Einsätze der Luftbeobachtung im Katastrophenschutz aus Mitteln des Katastrophenschutz-Fonds. Die Flugbereitschaft Oberbayern der "Luftrettungsstaffel Bayern e.V." stellt die ehrenamtlichen Piloten. Die ausgebildeten amtlichen Luftbeobachter sind in der Regel Bedienstete der Katastrophenschutz-Behörden oder Forstbehörden vor Ort. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.lrst.de.


Anzeige
RSS feed