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Heute standen sich die Metro AG und Erich Kellerhals abermals vor Gericht gegenüber – Diesmal, um den Interims-Geschäftsführer von Media Saturn, Pieter Haas, aus dem Amt zu drängen 

(ty) Drei Jahre geht die äußerst skurrile Auseinandersetzung zwischen Erich Kellerhals und der Metro AG nun schon, kleine Scharmützel und größere Schlachten wechseln einander ab. Die Inhalte wechseln zwar, doch das Opfer ist immer das gleiche: Die Media Saturn Holding (MSH). Heute standen sich die Parteien abermals vor den Schranken des Gerichts gegenüber. Dieses Mal wollte Erich Kellerhals den de facto Geschäftsführer der Metro Saturn Holding, Pieter Haas, per einstweiliger Verfügung aus dem Amt klagen. Ob ihm das gelungen ist, das wird man erst am 14. August erfahren. Bis dahin nämlich hat die Wirtschaftskammer am Landgericht Ingolstadt die Urteilsverkündung vertagt.

Und wer noch Hoffung hatte, die beiden Eigner der MSH – die Metro auf der einen und Kellerhals als Minderheitsgesellschafter auf der anderen Seite – könnten irgendwann vielleicht doch noch gütlich aufeinander zugehen, der wurde im heutigen Verfahren eines Besseren belehrt. Denn während Pieter Haas im Jargon von Erich Kellerhals (beziehungsweise dessen Convergenta Invest GmbH) als Verräter geführt wird, ist Kellerhals für die Anwälte der Metro der Störenfried, der ein sinnvollen und vernünftiges Arbeiten in der ohnehin angeschlagenen MSH mit ständigem Störfeuer verhindert. Und die Metro ist nicht gewillt, sich die fortwährende „Sabotage durch den Minderheitsgesellschafter“ bieten zu lassen. Zumal Media Saturn dadurch immensen Schaden nähme.

„Was ist so schrecklich an Pieter Haas?“ Diese Frage stellte einer der Metro-Anwälte. Warum muss er unbedingt gehen? Er war bereits vier Jahre Geschäftsführer der MSH und hat seinen Posten dann fristlos gekündigt, um zur Metro zu wechseln. Weil der permanente Gesellschafterstreit ein vernünftiges Arbeiten unmöglich mache, sagt Haas.  Weil er einfach den besseren und natürlich besser dotierten Posten bei der Metro wollte, sagen die Anwälte von Kellerhals. Ein „Verräter“ eben, der die MSH im Stich gelassen habe.

Seine Eignung als Geschäftsführer indes, die steht wohl schon deshalb außer Zweifel, weil er den Job eben bereits vier Jahre gemacht hatte und wohl auch das Vertrauen von Erich Kellerhals genossen hat. Seiner fristlosen Kündigung 2013 jedoch hat Kellerhals ebenso wenig widersprochen wie der von Haas einseitig erklärten Nichteinhaltung des Wettbewerbsverbotes. Dies hätte ihm nämlich untersagt, gleich nach seiner außerordentlichen fristlosen Kündigung bei Metro anzuheuern.

Nun aber ist er zurückgekehrt zur MSH. Nicht aber von Kellerhals’ Gnaden. Sondern geschickt von der Metro, wo er auch noch im Vorstand sitzt. Er soll Horst Norberg ersetzen, der ebenfalls entnervt das Handtuch geschmissen hat, nachdem ihn Kellerhals mit ominösen Stellenanzeigen und Kommentaren völlig entnervt hatte. Und für ihn sitzt jetzt Pieter Haas vertretungsweise im Sessel. Der Gesellschaftervertrag sieht übrigens eindeutig vor, dass die Metro einseitig einen Interims-Geschäftsführer bestellen kann.

Warum soll er nun gehen? Weil er, wie Kellerhals das sieht, die MSH im Stich gelassen hat im vergangenen Jahr? Weil er der Aufgabe nicht gewachsen ist? Weil er einen Doppeljob, eine „Nebenbeschäftigung“ hat? Oder weil der Minderheitseigner vielleicht wirklich solange den Gang der Dinge lahmlegen will, bis die Metro sich entnervt von der kompletten MSH trennt?

Auch Handelsrichter Konrad Kliegl sieht viele Fragezeichen in diesem Verfahren. Und zu vielen Fragen, wie beispielsweise der, ob sich die Geschäftsführung bei der MSH mit einem Vorstandsposten bei der Metro verträgt, habe sich die Kammer noch kein abschließendes Urteil gebildet. Es habe in den Jahren so viele gegenseitige Verletzungen gegeben und beide Seiten hätten kaum eine Gelegenheit ausgelassen, um der Gegenseite eins auszuwischen, dass es schwer sei, die derzeitigen Machtverhältnisse auf die Schnelle als unzumutbar einzuordnen. Und dass heute keine Entscheidung fallen würde, war wohl schon alleine deshalb klar, weil bis heute früh um sieben noch neue Schriftsätze bei Gericht eingingen, die es ja auch zu würdigen gilt.

Zumal Richter Kliegl auch nicht erkennen konnte, worin die Dringlichkeit der angestrebten einstweiligen Verfügung eigentlich begründet liegen soll. Auch wenn es nicht unbedingt dem Grundgedanken einen einstweiligen Verfügung entspricht, dass eben erst in knapp einem Monat „verfügt“ wird, so zeigt Kliegls Herangehensweise doch die Erfahrung, die er speziell in diesem Fall hat. Er hat alle Verfahren in den zurückliegenden Jahren geleitet und kennt die Causa Media Saturn in jedem Detail.

„Media Saturn braucht jetzt Ruhe an der Front“, meinte Pieter Haas. Das aber dürfte ein frommer Wunsch bleiben. Denn genau die wird die MSH wohl so schnell nicht kriegen. Bleibt zu hoffen, dass Media Saturn den erbitterten Kampf um das mitunter kindische Rechthaben überlebt. Denn wirtschaftlich stand der Elektronikriese auch schon einmal besser da. 


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