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Stadtrat hat mehrheitlich entschieden. Regelung gilt auch bis zehn Meter neben dem Weg sowie für Kampfhunde. Bei Verstößen drohen Bußgeld-Bescheide.

(ty) Der Stadtrat von Pfaffenhofen hat eine Leinen-Pflicht für große Hunde mit einer Schulterhöhe ab 50 Zentimeter sowie für Kampfhunde auf und neben dem Gerolsbachweg beschlossen. Die entsprechende Verordnung wurde in der jüngsten Sitzung mehrheitlich verabschiedet. Die betroffenen Vierbeiner dürften laut Mitteilung aus dem Rathaus künftig im Geltungs-Bereich der Regelung zum Schutz der Passanten ausschließlich an der Leine geführt werden. "Die Anlein-Pflicht gilt außer auf den Wegen auch auf einem Streifen von zehn Metern in den an den Weg angrenzenden Wiesen", so die Stadtverwaltung. Nachfolgend die Details und ein Plan.

Bereits in der Sitzung davor hatte der Stadtrat über eine mögliche Leinen-Pflicht, über die Voraussetzungen und über die rechtlichen Grundlagen diskutiert. Letztlich war die Stadtverwaltung – bei drei Gegenstimmen von der CSU – damit beauftragt worden, eine Verordnung über die Beschränkung des freien Umherlaufens von großen Hunden und Kampfhunden auszuarbeiten und dem Stadtrat vorzulegen. Zuvor war unter anderem über potenzielle Gefahren für Kinder sowie über unangenehme Situationen mit frei laufenden Hunden gesprochen worden. Am vergangenen Donnerstag nun wurde die von der Verwaltung erarbeitete Verordnung abgesegnet.

Die Stadtverwaltung erklärte heute: "Die Verordnung soll ab Ende Mai für den Gerolsbachweg zwischen Kapellenweg und Abenteuer-Spielplatz, die Grundstücke und Grünflächen um Grund- und Mittelschule Pfaffenhofen, Grundschule Niederscheyern mit Verkehrs-Übungs-Platz und Kindertagesstätte Maria Rast für große Hunde und Kampfhunde gelten." Bei Verstößen gegen die Anlein-Pflicht könne eine Geldbuße verhängt werden.

Ausgenommen von der Anlein-Pflicht seien so genannte Assistenzhunde, wie etwa Blindenhunde. "Mit der Anlein-Pflicht soll die Sicherheit der Wege-Nutzer erhöhen werden, ohne Hunde-Halter unverhältnismäßig einzuschränken", fasst die Stadtverwaltung zusammen. So stünden die Wiesen-Flächen außerhalb der Zehn-Meter-Zone entlang des Gerolsbachwegs weiterhin für das freie und unangeleinte Spiel der Hunde zur Verfügung.

Bereits seit dem Jahre 2014 hatte die Stadtverwaltung nach eigenem Bekunden durch Hinweis-Schilder und auch durch Anschreiben an alle Hunde-Halter um freiwillige Unterstützung gebeten, die Vierbeiner doch bitte angeleint zu führen. "Doch gingen immer wieder Beschwerden ein, weil Hunde-Halter ihre Hunde nicht bei sich behalten", heißt es aus dem Rathaus. "Gerade im Umfeld von Schulen sowie des Abenteuer-Spielplatzes und Verkehrs-Übungs-Platzes nutzen viele Kinder den Weg, aber auch andere Spaziergänger, Radfahrer, Rentner und Jogger fühlen sich durch frei herumlaufende Hunde belästigt oder gar gefährdet."


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