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Innenminister Herrmann: Keine neue Bagatell-Steuer und keine überflüssige Bürokratie. "Wir wollen die Betriebe in jeder Hinsicht entlasten und nicht zusätzlich belasten."

(ty) Das bayerische Kabinett hat heute auf Vorschlag von Innen- und Kommunalminister Joachim Herrmann (CSU) kommunale Verpackungs-Steuern im Freistaat abgelehnt. Das wurde am Nachmittag aus dem Innenministerium bekannt gegeben. Eine kommunale Verpackungs-Steuer als örtliche Verbrauch-Steuer würde laut Herrmann eine weitere Belastung für die Wirtschaft und unsere Bürgerinnen und Bürger bedeuten. "Schon 1979 haben Staatsregierung und Landtag bewusst solche Bagatell-Steuern abgeschafft, um das kommunale Abgaben-System zu vereinfachen und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu verbessern", so der Minister. "Hieran halten wir auch weiterhin fest."

Er kündigte zugleich an, schnellstmöglich Rechtsklarheit zu schaffen und einen entsprechenden Gesetz-Entwurf zur Einführung eines Verbots für Verpackungs-Steuern im bayerischen Kommunal-Abgaben-Gesetz vorzulegen. Nach Ansicht von Herrmann steht eine solche Verpackungs-Steuer auch im Widerspruch zu anderen Steuer-Erleichterungen für die ohnehin stark belastete Gastronomie-Branche, die eine solche Steuer auf die Bürger umlegen müsste: "Im Koalitions-Vertrag der neuen Bundesregierung ist ausdrücklich vereinbart, dass die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie zum 1. Januar 2026 dauerhaft reduziert werden soll."

Eine kommunale Verpackungs-Steuer im "To Go"-Bereich würde laut Herrmann das Ziel einer grundsätzlichen und dauerhaften Entlastung der Gastronomie klar unterlaufen. Zudem wäre laut Innenministerium mit der neuen Steuer ein weiterer erheblicher bürokratischer Aufwand aufgrund von Aufzeichnungs-Pflichten und Abgrenzungs-Schwierigkeiten in der Praxis verbunden. So müsste laut dem Minister detailliert festgelegt werden, welcher Sachverhalt konkret erfasst sei und welcher nicht. Dies führe zu absurden Fragen, wie der, ob ein Kaffee-Becher ohne Deckel günstiger sei als mit Deckel. "Das machen wir im Freistaat nicht mit", unterstrich Herrmann. "Wir wollen die Betriebe in jeder Hinsicht entlasten und nicht zusätzlich belasten."

Die Einführung einer Verpackungs-Steuer wäre daher seiner Meinung nach "ein völlig falsches Signal". Auch wenn dem bayerischen Innenministerium bislang keine gemeindliche Satzung zur Erhebung einer Verpackungs-Steuer vorliege, kündigte Herrmann mit Blick auf etwaige kommunale Überlegungen vorsorglich und unmissverständlich an: "Wir werden als oberste Rechtsaufsichts-Behörde hierzu jedenfalls die erforderliche Zustimmung nicht erteilen, sodass die jeweils regional zuständige Rechtsaufsichts-Behörde die Genehmigung ablehnen muss." Und: "Die erforderlichen Änderungen im Kommunal-Abgaben-Gesetz werden wir schnellstmöglich umsetzen und ein entsprechendes Verbot klar regeln." 

Hintergrund der Behandlung dieses Themas im Ministerrat des Freistaats ist laut bayerischem Innenministerium eine Entscheidung des Bundesverfassungs-Gerichts vom vergangenen November zur Verpackungs-Steuer der Stadt Tübingen und deren Auswirkungen auf den Freistaat. "Das höchste Gericht hatte in Abkehr seiner bisherigen Rechtsprechung die Verpackungs-Steuer-Satzung der Stadt Tübingen für rechtmäßig erklärt, insbesondere widerspreche diese nicht bundesrechtlichen Vorgaben", heißt es dazu. Dies ändere aber nichts an der bayerischen Position, so das Innenministerium des Freistaats.


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