Ein Zeuge hatte den Diebstahl in Ingolstadt beobachtet und die Polizei informiert. Der mutmaßlichen Täterin drohen nun zwei Strafanzeigen.
(ty) Handfesten strafrechtlichen Ärger eingehandelt hat sich eine 34-Jährige aus dem Gemeinde-Bereich von Manching, der vorgeworfen wird, gestern zur Mittagszeit zunächst in Ingolstadt ein Fahrrad geklaut zu haben sowie anschließend im besoffenen Zustand mit diesem Drahtesel durch die Gegend gesteuert zu sein. Die Frau wurde im Rahmen von Fahndungs-Maßnahmen gestellt. Auf sie kommen laut Polizei jetzt Strafanzeigen wegen Diebstahls und wegen Trunkenheit im Verkehr zu.
Wie heute berichtet wird, war gegen 12.30 Uhr von einer Frau an einem Verbrauchermarkt im Süden von Ingolstadt ein Drahtesel gestohlen worden. Das sei von einem Zeugen beobachtet. Dieser habe den alarmierten Streifenbeamten eine Personen-Beschreibung zur Täterin liefern können. Daraufhin sei nach dieser gefahndet worden. Wenig später sei eine verdächtige Frau auf der Münchner Straße ausfindig gemacht worden. "Die 34-jährige Manchingerin saß neben dem zuvor entwendeten Fahrrad am Boden und wirkte augenscheinlich stark alkoholisiert", erklärt die Polizei.
Ein freiwillig von der Frau durchgeführter Atem-Test habe eine Alkoholisierung von umgerechnet knapp über 1,4 Promille ergeben. Laut Polizei ergab sich ferner der Verdacht, dass die 34-Jährige zudem Medikamente und Drogen konsumiert hatte. Der eingangs genannte Zeuge hatte den Angaben zufolge beobachtet, wie die Frau mit dem entwendeten Bike davongefahren war. "Es bestand daher der Verdacht, dass die Beschuldigte das entwendete Fahrrad, bis zum Antreffen in der Münchener Straße, unter dem Einfluss von Alkohol und sonstigen berauschenden Mitteln geführt hatte", heißt es im Bericht der Polizei.
Aufgrund dieses Anfangs-Verdachtes habe die Frau mit zur Polizei-Dienststelle kommen müssen. Dort sein von einem hinzugerufenen Arzt eine Blutentnahme durchgeführt worden. Da sich die Manchingerin im Rahmen der polizeilichen Sachverhalts-Aufnahme "stetig aggressiver" gezeigt habe, sei sie nach der Blutentnahme zur Ausnüchterung in Gewahrsam genommen worden. Das Fahrrad habe schließlich der Bestohlenen wieder ausgehändigt werden können.