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Allein im Bereich von Neuburg gab es heuer schon mehr als 20 Vorfälle. Polizei und Bundeswehr weisen auch auf die Regelungen im Raum Manching hin.

(ty) Wegen mehrerer Verstöße gegen das Luftverkehrs-Gesetz muss sich eine 22-Jährige aus Neuburg an der Donau verantworten. "Die Frau ließ ohne erforderliche Genehmigungen eine Drohne steigen", teilte die örtliche Polizeiinspektion heute mit. Erschwerend komme hinzu, dass dies in einer militärischen Flugverbots-Zone im Bereich von Neuburg an der Donau geschehen sei. Die Gesetzeshüter und das in Neuburg stationierte Jagd-Geschwader der Bundeswehr warnen vor unerlaubten Drohnen-Flügen innerhalb der militärischen Kontroll-Zone.

Am 7. Mai war der Polizei laut heutiger Mitteilung von der Bundeswehr gegen 17 Uhr ein Drohnen-Flug in der militärischen Kontroll-Zone Neuburg mitgeteilt worden. Von Streifenbeamten sei wenig später im Rahmen der eingeleiteten Fahndungs-Maßnahmen die 22-Jährige mit einer Drohne angetroffen worden. "Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass die Neuburgerin keine erforderliche Genehmigung für den Drohnen-Flug innerhalb der militärischen Kontroll-Zone vorweisen konnte", so ein Polizei-Sprecher. Der Betrieb der Drohne sei daraufhin untersagt worden. 

Nach der Personalien-Feststellung sei die 22-Jährige wieder entlassen worden. Gegen sie sei ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren nach dem Luftverkehrs-Gesetz eingeleitet worden. Allein im Zuständigkeits-Gebiet der Polizeiinspektion von Neuburg an der Donau sei es in diesem Jahr "bislang bereits zu über 20 Vorfällen im Zusammenhang mit Drohnen-Sichtungen" gekommen. Die Bußgeld-Androhung für Verstöße gegen das Luftverkehrs-Gesetz reiche dabei bis zu 50 000 Euro. Das Jagd-Geschwader Neuburg und die örtliche Polizeiinspektion weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei Neuburg um eine so genannte militärische Kontroll-Zone handelt.

"Drohnen-Flüge innerhalb des Bereichs bedürfen einer Erlaubnis durch die Bundeswehr", betont die Polizei. "Diese erfordert eine grundsätzliche Freigabe und eine konkrete Start-Erlaubnis durch die Bundeswehr." Das Mindest-Alter für einen Drohnen-Flug liege bei 16 Jahren und es müssten je nach Art und Größe der Drohne entsprechende Kompetenz-Nachweise, Kennzeichnungen für die Drohne und Versicherungs-Nachweise vorliegen. Zudem müssten auch die allgemeinen Verbots-Zonen beachtet werden, die in der Luftverkehrs-Ordnung aufgeführt seien.

Auszug aus von der Bundeswehr veröffentlichten Informationen (Quelle: Taktisches Luftwaffengeschwader 74-S1 Presse)


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