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Der bayerische Landtag hat eine Gesetzes-Novelle beschlossen. Die neuen Regelungen treten bereits zum 16. Juli in Kraft. 

(ty) Der Landtag hat gestern die Änderung des bayerischen Feuerwehr-Gesetzes beschlossen. "Ich freue mich, dass wir mit der Novelle wichtige Weichen für die Zukunft der Feuerwehren gestellt haben", betonte Joachim Herrmann (CSU), der Innenminister des Freistaats. Rund 320 000 von insgesamt etwa 328 000 Feuerwehrleuten in Bayern seien ehrenamtlich tätig. "Es ist daher wichtig, dass die Rahmenbedingungen für den unverzichtbaren Dienst in der Feuerwehr immer wieder optimiert und an die aktuellen Entwicklungen angepasst werden. Nur dann kann das enorme ehrenamtliche Potential dauerhaft erhalten werden." 

Nach Herrmanns Worten haben alle beteiligten Ausschüsse, die im Rahmen des Gesetzgebungs-Verfahrens eingebunden worden sind, einstimmig und ohne Änderungen für die Novelle gestimmt. Dies belegt aus Sicht des Innenministeriums die hohe Akzeptanz der vorgesehenen Änderungen. Insbesondere mit der Anhebung der gesetzlichen Altersgrenze für den aktiven Dienst von bisher 65 Jahren auf das gesetzliche Renten-Eintritts-Alter von aktuell 67 Jahren werde der höheren Lebenserwartung und der besseren Fitness der Über-60-Jährigen Rechnung getragen. "Wir stehen unseren Feuerwehren als starker Partner zur Seite", so der Minister.

Die Änderung des Feuerwehr-Gesetzes wird laut Innenministerium am 15. Juli im bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und tritt zum 16. Juli in Kraft. Weitere Änderungen des Gesetzes beinhalten unter anderem eine Entschädigung für Ausbilder auf Standort- und Kreisebene, Neuerungen beim Kosten-Ersatz bei Fehlalarmen durch so genannte E-Call-Notrufe sowie eine datenschutz-rechtliche Rechtsgrundlage für Bild-Aufzeichnungen durch Drohnen oder Lösch-Roboter. Einen Überblick zu den wesentlichen Änderungen gibt es auf der Internet-Seite des Innenministeriums unter diesem Link.


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