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Ein 41-Jähriger Rumäne hatte in Ingolstadt seine Ex-Freundin absichtlich mit dem Auto angefahren – Und hatte Glück, dass er mit einer Verurteilung wegen Körperverletzung davonkam

(ty) Im Fall des 41-Jährigen Rumänen, der im vergangenen Jahr in Ingolstadt seine Ex-Freundin absichtlich mit dem Auto angefahren und schwer verletzt hatte, fiel heute morgen im Ingolstädter Landgericht das Urteil. Der Mann wurde wegen gefährlicher Körperverletzung mit gefährdendem Eingriff in den Straßenverkehr zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten verurteilt.

Den Vorwurf der vorsätzlichen Tötung lies das Gericht fallen. Und begründete dies damit, dass ein Tötungsvorsatz zwar denkbar, aber nicht zwingend vorhanden gewesen sein muss. Im Zweifel für den Angeklagten. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor argumentiert, ein Tötungsvorsatz wäre gegeben gewesen, da dem Angeklagten klar gewesen sein muss, dass die Handlung zum Tod der Frau führen kann. Auch die Tatsache, dass der Mann das Auto von ursprünglichen 22 km/h auf 12-16 km/h abgebremst hatte, interpretierte die Staatsanwaltschaft zum Nachteil für den Angeklagten. Er hätte gebremst, um Schaden an sich und dem PKW zu vermeiden und außerdem, um die Frau besser zu treffen, so die Argumentation.

Das Gericht jedoch entschied in diesem Punkt zu Gunsten des Angeklagten und argumentierte, dass er abgebremst habe, um größere Verletzungen zu vermeiden. Das Gericht vertritt die Meinung, er wollte verletzten, nicht töten und hätte darauf vertraut, dass die Frau den Vorfall überlebt.

Das Opfer hatte im Verfahren ausgesagt, der Angeklagte hätte „Ich bring dich um“ und „Es tut mir Leid, dass ich dich nicht umgebracht habe“, gerufen, als er auf sie einschlug, nachdem er sie angefahren hatte. Diese Aussage unterschied sich jedoch erheblich von der, die sie der Polizei zu Protokoll  gegeben hatte. Damals hatte sie ausgesagt, er hätte „ich hab dir doch gesagt, dass du mich nicht los wirst“, gerufen. Das Gericht sah diese Aussage als die richtige an und befand, er hätte damit bezeugt, dass er sie nicht umbringen wollte, sondern im Gegenteil ja behalten.

Einen Verletzungsvorsatz hatte der Mann laut Gericht aber auf jeden Fall, deswegen die Verurteilung wegen „gefährliche Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand und gefährlichem Eingreifen in den Straßenverkehr“. Weil die Frau zur Tatzeit in Begleitung eines Mannes war, gilt die Körperverletzung sogar in zwei Fällen, auch wenn sich der andere Mann durch einen Sprung retten konnte und mit einer Schürfwunde am Knie davonkam. Die Frau hatte mehrere Frakturen – unter anderem eine sehr komplizierte Beckenfraktur – und musste noch in der Tatnacht notoperiert werden. Ohne Ärztliche Versorgung wäre sie am Tatort wegen des hohen Blutverlustes umgekommen.

Sie sagte vor Gericht aus, dass sie nach dem langen Krankenhausaufenthalt und der anschließenden Reha auch jetzt immer noch auf Schmerzmittel angewiesen sei und forderte deshalb als Nebenklägerin Schadenersatz und Schmerzensgeld. Da der Mann aber weder Geld noch sonstigen Besitzt hat, entfällt der Anspruch des Opfers. Außerdem hatte sich der 41-Jährige vor Gericht bei dem Opfer entschuldigt. Das Gericht stufte die Entschuldigung als aufrichtig ein und lies sie als „Täter-Opfer-Ausgleich“ gelten.

Eine Strafminderung gibt es nicht. Der Täter sei laut Gericht zum Tatzeitpunkt im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte gewesen und psychologische Gutachten konnten keine relevanten Beeinträchtigungen feststellen. Der Täter hat wohl im Affekt gehandelt, doch in der Lage, rational zu handeln. Dies hätte er bewiesen, indem er zuerst auf den Begleiter der Frau zulief und ihn anwies zu gehen, nachdem er aus dem Auto ausgestiegen war. Außerdem war er nach der Tat nicht zusammengebrochen, sondern hatte Hilfe angefordert und versucht, die Tat vor der Polizei wie einen Unfall aussehen zu lassen.

Täter und Opfer lebten bis zur Trennung sechs Jahre zusammen und erlebten eine Odyssee, als sie versuchten in Deutschland Fuß zu fassen. Nachdem sie 2010 daran scheiterten, sich eine Existenz aufzubauen, kehrten sie nach Rumänien zurück und versuchten es 2012 erneut. Das Paar lebte mit den beiden Kindern des Mannes in einem einzigen Pensionszimmer in der Richard-Wagner-Straße und schlugen sich mehr schlecht als recht durchs Leben.

Im Juli 2013 entschloss sich der 41-Jährige dann erneut zurück nach Rumänien zu gehen. Seine Freundin wollte noch ein bisschen in Deutschland bleiben und dann nachkommen. Doch sie kam nie. Schließlich kam der Mann mit seinem jüngsten Sohn doch wieder zurück nach Deutschland, um hier weiter mit ihr zusammen zu leben. Aber als er ankam, erwartete ihn eine böse Überraschung. Das Zimmer in der Pension war anderweitig vermietet und die Freundin hatte zusammen mit einer Bekannten eine eigene Wohnung.

Als er sie besuchte sagte sie ihm dann, dass sie schon länger vorhatte, die Beziehung zu beenden. Das wollte der Angeklagte aber nicht akzeptieren und rief sie immer wieder an um sie dazu zu bewegen, die Beziehung weiter zu führen. Es gab häufiger Streit. Er war inzwischen beim Hausmeister der Pension untergekommen, der sich auch darum kümmerte, dass der Sohn zur Schule ging.

Im Gegenzug fuhr der Angeklagte den Hausmeister zu verschiedenen Terminen, da dieser nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. In der Tatnacht wollte der Angeklagte seine Ex-Freundin wohl von der Arbeit abholen, doch als er sie dann in Begleitung eines anderen Mannes sah, schienen sich sein schlimmsten Befürchtungen zu bewahrheiten und er verlor die Beherrschung.


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