Trotz des Antrages von Erichs Kellerhals bleibt Pieter Haas Geschäftsführer von Media Saturn – Haas: „Ein guter Tag für die Mitarbeiter und ein guter Tag für mich“
(ty) „Ein guter Tag für Media Saturn und ein guter Tag für mich“, sagt ein strahlender Pieter Haas, als den Sitzungssaal sieben im Landgericht heute Vormittag verlässt, den Saal, in dem soeben Handelsrichter Konrad Kliegl sein Urteil in der Sache Metro gegen Convergenta Invest verkündet hat.
Erich Kellerhals wollte den de facto Geschäftsführer der Metro Saturn Holding, Pieter Haas, per einstweiliger Verfügung aus dem Amt klagen. Diesen Antrag auf Ablösung von Haas als Geschäftsführer der Media Saturn Holding hat die Handelskammer indes abgelehnt und der Argumentation seiner Anwälte in nahezu vollem Umfang recht gegeben. Pieter Haas bliebt Geschäftsführer der Media Saturn Holding.
„Für die Mitarbeiter ist das heutige Urteil sehr wichtig“, sagte Haas gegenüber unserer Zeitung, „auf das Störfeuer hätte ich und hätten die Mitarbeiter gerne verzichtet. Das ist das letzte, was wir jetzt brauchen.“ Er freut sich natürlich, dass das Gericht in beinahe allen Punkten der Verteidigung gefolgt war. „Ich habe fast alle unsere Argumente heute in der Urteilsbegründung wieder gehört. So verkehrt lagen wir offensichtlich nicht“, meint er lächelnd.
Und hat Recht. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde abgelehnt, da die Handelskammer – wie der Vorsitzende Richter Konrad Kliegl das Urteil begründete – der Ansicht ist, dass die Bestellung von Pieter Haas zum Geschäftsführer wirksam ist. Die Bestellung ist nach Auffassung der Kammer auch weder treuwidrig noch unzumutbar.
Mit ihrem Antrag hatte die Convergenta Invest von Erich Kellerhals den Antrag gestellt, Pieter Haas die Ausübung seiner Tätigkeit als Geschäftsführer der Media Saturn zu verbieten. Und dafür sah die Kammer nun überhaupt keinen Grund. Zum einen habe die Metro das im Gesellschaftervertrag verbriefte Recht, einseitig ohne Absprache mit anderen Anteilseignern – sprich Kellerhals – einen Geschäftsführer zu bestellen. Deswegen sei diese Bestellung von Pieter Haas auch nach wie vor rechtswirksam. Weder gäbe es zudem Hinderungsgründe, die in der Person von Peter Haas begründet lägen, noch sei er für die Aufgabe ungeeignet.
Selbst das Doppelmandat von Haas – er ist gleichzeitig auch im Vorstand der Metro – sei zulässig. Denn so ein Doppelmandat zu verbieten, dafür sei einzig die Metro zuständig. Und die hat es ihm ja sozusagen verordnet. Richter Kliegl sah deswegen keinerlei Anspruch der „Verfügungsklägerin“, Pieter Haas die Tätigkeit in der Geschäftsführung der Media Saturn Holdung zu verbieten. „Es gibt weder einen Anspruch noch einen Grund.“
Das Urteil, was die einstweilige Verfügung betrifft, nimmt in gewisser Weise natürlich den Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache vorweg und ist in der Tat geeignet, die so notwendige Ruhe und Berechenbarkeit in das Tagesgeschäft von Media Saturn zurückzubringen.
Gegen das Urteil könne die Anwälte von Erich Kellerhals das Rechtsmittel der Berufung einlegen. Ob sie das tun, war heute noch nicht zu erfahren.
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