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Drohende Strafzahlungen: Die IHK für München und Oberbayern weist auf bürokratische Fallstricke bei der Entsendung von Arbeitnehmern ins Nachbarland hin

(ty) Viele bayerische Unternehmen verletzen im grenzüberschreitenden Geschäft mit Österreich in Unkenntnis der Rechtslage Vorschriften des Nachbarlandes. Darauf weist die IHK für München und Oberbayern jetzt in einem neuen Merkblatt hin. „Wenn deutsche Betriebe Mitarbeiter auf Dienstreise nach Österreich schicken, sind nämlich trotz des unbeschränkten Waren- und Personenverkehrs in der EU in jedem Fall verschiedene Melde- und Nachweispflichten zu erfüllen“, erklärt die IHK. Die Unternehmen gehen ansonsten das Risiko von Strafzahlungen ein.

„Selbst ein Messebesuch oder ein Kundendiensttermin in unserem Nachbarland ist nach den österreichischen Vorschriften eine Woche im Voraus in Wien anzumelden“, erklärt Frank Dollendorf, Bereichsleiter für Außenwirtschaft bei der IHK für München und Oberbayern. Außerdem müssten die entsandten Mitarbeiter eine aktuelle deutsche Sozialversicherungsbescheinigung mit sich führen. „Besondere Gefahr droht, wenn ein deutscher Arbeitgeber einen Mitarbeiter ohne EU-Staatszugehörigkeit nach Österreich schickt. Dann kann in der Alpenrepublik sogar ein Arbeitsverbot bestehen“, so die IHK.

„Wir beobachten, dass sehr viele Unternehmen diese Regelungen, die mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbunden sind, nicht kennen. Auch Fälle von Strafzahlungen wurden uns schon gemeldet“, berichtet IHK-Experte Dollendorf. In Deutschland bestehe die Meldepflicht für aus dem EU-Ausland entsandte Arbeitnehmer dagegen nur in einzelnen Branchen, wie dem Baugewerbe. Bei Kurzaufenthalten reiche auch der nachträgliche Nachweis der Sozialversicherung.  Mit einem neuen Merkblatt will die IHK für München und Oberbayern die Betriebe besser über die Rechtslage im Nachbarland Österreich informieren. Es ist im Internet unter www.ihk.muenchen.de (Webcode: FGBI5) abrufbar.

 

 


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