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Die Zahl der Gewerbeanmeldungen im Landkreis stieg von 694 im ersten Halbjahr 2013 auf nun 752 – das ist ein Plus von 8,4 Prozent, während bayernweit sogar ein Minus zu Buche steht. In Ingolstadt ging die Zahl der Anmeldungen von 664 auf 648 zurück

Von Anke Brückner

Der Landkreis Pfaffenhofen zählt zu den attraktivsten Gewerberegionen in Bayern. Die Gesamtzahl seiner Gewerbeanmeldungen – inklusive Geschäftsübernahmen, Zuzüge und Neugründungen – stieg um bemerkenswerte 8,4 Prozent: nämlich von 694 im ersten Halbjahr 2013 auf jetzt 752 Neuanmeldungen in der ersten Hälfte dieses Jahres. Damit hebt sich der Landkreis Pfaffenhofen stark vom bayernweiten Durchschnitt ab: Im Freistaat sank die Zahl der Neuanmeldungen sogar um 0,1 Prozent. Zum Vergleich: In Ingolstadt standen in der ersten Hälfte des vergangenen Jahres 664 Gewerbeanmeldungen zu Buche, im ersten Halbjahr 2014 waren es 648. Das geht aus aktuellen Daten des bayerischen Landesamts für Statistik hervor.

Der Landkreis Pfaffenhofen mit seinen Standortfaktoren wie gute Infrastruktur und hohe Kaufkraft ist der Statistik zufolge auch erfolgreich bei Ansiedlungen, was die hohe Zuwanderung von Gewerben im bayernweiten Vergleich verdeutlicht. Im ersten Halbjahr 2014 verzeichnet der Landkreis ein Plus von 102 Neuankömmlingen (Vorjahr: 98) . Zum Vergleich: In Neuburg-Schrobenhausen kamen heuer im ersten Halbjahr 64 und im Landkreis Eichstätt 56 Gewerbetreibende neu an.

Die positive Tendenz des Landkreises Pfaffenhofen wird auch im Jahresvergleich deutlich. So hatte der Kreis im ersten Halbjahr 2013 gegenüber dem aktuellen ersten Halbjahr 2014 eine nahezu gleichhohe Anzahl von Neugründungen (Vorjahr: 133, heuer: 125 ). Der Landkreis Schrobenhausen Neuburg hatte heuer im ersten Halbjahr lediglich 79 neue Betriebsgründungen zu verzeichnen. 

75 Betriebe haben im Landkreis Pfaffenhofen im ersten Halbjahr 2014 die Geschäftstätigkeit eingestellt; viele davon aus Altersgründen. Im Vorjahr waren es 78. In Ingolstadt stieg die Zahl der Betriebsaufgaben von 86 im ersten Halbjahr 2013 auf 93 in der ersten Hälfte dieses Jahres.

Die bayernweite Entwicklung 

Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik und Datenverarbeitung wurden im ersten Halbjahr 2014 insgesamt 67 317 Gewerbeanmeldungen und 58 319 Gewerbeabmeldungen im Freistaat getätigt. Verglichen mit dem entsprechenden Vorjahreszeitraum blieb damit die Anzahl der Gewerbeanmeldungen nahezu auf dem Niveau des Vorjahrs (minus 0,1 Prozent), während die Zahl der Gewerbeabmeldungen um 2,9 Prozent zurückgegangen ist.

Von den insgesamt 67 317 Gewerbeanmeldungen waren 52 587 – das sind 78,1 Prozent – Neugründungen (minus 0,9 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2013). Die übrigen Gewerbeanmeldungen wurden anlässlich von Umwandlungen (231 im ersten Halbjahr 2014), Zuzügen (8898) und Übernahmen (5601) getätigt. Die mit einem Anteil von 94,6 Prozent meisten Neugründungen bezogen sich auf die Gründung einer Hauptniederlassung (49 741; minus 0,9 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2013), während sich 3,9 Prozent auf die Errichtung einer unselbständigen Zweigstelle (2055) oder einer Zweigniederlassung (791) eines bereits existierenden Unternehmens bezogen.

Die mit Abstand beliebteste Rechtsform für Neugründungen war mit 41680 Fällen die des Einzelunternehmens (79,3 Prozent aller Neugründungen), mit großem Abstand gefolgt von der GmbH (5351 oder 10,2 Prozent). Von den Gewerbetreibenden, die eine Neugründung mit der Rechtsform Einzelunternehmen vorgenommen haben, waren 36,8 Prozent weiblich und 63,2 Prozent männlich. Der Anteil der Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Berichtszeitraum eine Neugründung vorgenommen haben, belief sich auf 75,0 Prozent.

Von den insgesamt 58 319 im Berichtszeitraum getätigten Gewerbeabmeldungen bezogen sich 43 467 beziehungsweise 74,5 Prozent auf vollständige Aufgaben (plus 2,3 Prozent im Vergleich zum ersten Halbjahr 2013). Bei den verbleibenden Gewerbeabmeldungen handelte es sich um Umwandlungen (299 im ersten Halbjahr 2014), Fortzüge (8776) und Übergaben infolge von Rechtsformwechseln, Gesellschafteraustritten oder Erbfolge, Verkauf oder Verpachtung (5777). 


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