Der Mann fiel Streifenpolizisten gestern Abend im Stadtteil Lerchenfeld auf, weil er Schlangenlinien fuhr. Ein Alko-Test ergab dann fast zwei Promille.
(ty) Ein stockbesoffener E-Sooter-Lenker ist am gestrigen Abend in Freising-Lerchenfeld aus dem Verkehr gezogen worden. Wie die örtliche Polizeiinspektion heute berichtet, geriet der 29-Jährige gegen 18.40 Uhr ins Visier von Streifenbeamten, weil er in Schlangenlinien auf der Ismaninger Straße unterwegs war. Den Einsatzkräften sei dann auch gleich Alkohol-Geruch bei dem Mann aufgefallen. Ein freiwilliger Atem-Test habe einen Wert von knapp unter zwei Promille ergeben. Die Weiterfahrt sei unterbunden, das Elektro-Gefährt sichergestellt worden. Der Freisinger musste zur Blutentnahme und blickt jetzt einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr entgegen.
Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.
Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."





