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Der Mann fiel heute gegen 3 Uhr durch Schlangenlinien auf. Ein Alko-Test ergab einen Wert, der deutlich im Straftaten-Bereich liegt.

(ty) Einen besoffenen E-Scooter-Lenker haben Streifenbeamte am frühen heutigen Morgen in Ingolstadt aus dem Verkehr gezogen. Wie die Polizei berichtet, war der 37-Jährige kurz nach 3 Uhr mit dem Elektro-Gefährt "in großen Schlangenlinien" auf der Manchinger Straße unterwegs, weshalb er einer Kontrolle unterzogen wurde. Im Rahmen der Überprüfungen sei der Grund für die unsichere Fahrweise festgestellt worden: Ein freiwilliger Alko-Test habe bei dem Türken einen Wert von fast 1,5 Promille ergeben. Der Mann habe eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen; seine Weiterfahrt sei unterbunden worden. Laut Polizei erwarten ihn nun Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und der Entzug der Fahrerlaubnis.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang bekanntlich immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nach derzeitigem Stand nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Wert in Höhe von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es aus dem Polizeipräsidium Oberbayern-Nord. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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