Logo
Anzeige
Anzeige

Für den Radweg nach Tegernbach werden jetzt die Planungen ausgelegt

(ty) Aus Gründen der Verkehrssicherheit möchte der Landkreis Pfaffenhofen für den Fußgänger- und Radverkehr den bereits heute von Pfaffenhofen bis zur Abzweigung der Gemeindeverbindungsstraße Eutenhofen bestehenden Geh- und Radweg bis zum Ortsteil Tegernbach fortführen. Geplant ist der Bau eines drei Meter breiten Geh- und Radweges auf der Nordseite der Kreisstraße über eine Länge von rund 1,9 Kilometern, um so eine durchgehende Verbindung zwischen Pfaffenhofen und Tegernbach für den nichtmotorisierten Verkehr zu schaffen.

Die Regierung von Oberbayern hat hierzu jetzt das so genannte Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Planunterlagen werden nach den Sommerferien im Pfaffenhofener Rathaus einen Monat öffentlich ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden. Die Planunterlagen sind zudem ab dem Auslegungsbeginn auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de abrufbar.

Ein Planfeststellungsverfahren ist ein besonders geregeltes Verfahren, das zum Beispiel für den Bau oder den Ausbau einer Bundesfernstraße, einer Staatsstraße oder einer Kreisstraße oder Gemeindeverbindungsstraße von besonderer Bedeutung vorgeschrieben ist. In diesem Verfahren werden umfassend alle vom Bauvorhaben möglicherweise betroffenen Belange geprüft und abgewogen. Hierzu hört die Bezirksregierung als zuständige Behörde alle betroffenen Kommunen, Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange an, deren Aufgabenbereich vom Vorhaben berührt ist. Ferner werden die Planunterlagen der Öffentlichkeit vorgestellt und in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, einen Monat zur allgemeinen Einsicht öffentlich ausgelegt. Details zur Auslegung werden vorher in der Gemeinde ortsüblich bekanntgemacht. Private Betroffene können während der Auslegungsfrist und der sich daran anschließenden Einwendungsfrist von weiteren zwei Wochen Einwendungen gegen das Bauvorhaben bei der auslegenden Gemeinde oder bei der Regierung erheben.


Anzeige
RSS feed