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Am ersten Tag im Prozess um den gewaltsamen Tod des Obdachlosen Hans-Jürgen B. präsentierte sich der 19-jährige Angeklagte vor dem Landgericht als trotziges Kind 

(ty) „Ich sag gar nix“. Mit knappen Worten gab der Angeklagte Kay Kevin H. der Richterin zu verstehen, dass er nicht einmal bereit ist, Angaben zur Person zu machen. Selbst dem Vorschlag der Vorsitzenden Sibylle Dworazik, sie würde vorlesen wie er heißt und er solle nur ein Zeichen mit dem Kopf geben, verweigerte sich der 19-Jährige, der sich vor dem Landgericht wegen des Todes des Obdachlosen Hans-Jürgen B. verantworten muss. „Ich nick auch nicht“. Es ist ein trotziges Kind, das da vor Gericht steht, den Kopf in den Händen vergraben auf den Tisch legt, während die ersten Zeugen die grausige Tat schildern und der Staatsanwalt die Anklageschrift verliest. Schon zu Beginn musste Kay Kevin H. durch gutes Zureden davon überzeugt werden, den Gerichtssaal überhaupt zu betreten, was er nach einem kurzen Disput mit seinem Verteidiger und mit einer vors Gesicht gehaltenen Zeitung dann doch tat.

Am 10. September soll Kay Kevin H.  seinem Opfer in der Alban-Berg-Straße zunächst einen wuchtigen Schlag mit der Bierflasche auf den Kopf versetzt haben, wobei die Flasche zu Bruch ging und das Opfer zu Boden. Anschließend versetzte der Angeklagte dem am Boden Liegenden eine Vielzahl von Tritten gegen Körper und Kopf. 37 Verletzungen wies der Tote auf, hauptsächlich im Kopf-, Hals- und Nackenbereich. Zuletzt stampfe Kay Kevin H. noch einmal mit dem Fuß und voller Wucht auf das Gesicht von Hans-Jürgen B., wodurch dessen Nase zertrümmert wurde und es zu massiven Verletzungen im Mundbereich kam. „Der Beschuldigte nahm dabei zumindest billigend den Tod des Geschädigten in Kauf“, so Staatsanwalt Jürgen Staudt. Und an diesem Tritt ist Hans-Jürgen B. wohl auch letztlich gestorben. Er ist an seinem eigenen Blut erstickt.

Der Staatsanwalt legt dem Angeklagten 19-Jährigen zur Last, „im Zustand der Schuldunfähigkeit als Heranwachsender einen Menschen getötet zu haben, ohne Mörder zu sein.“ Nachdem der Angeklagte an einer tiefgreifenden dissozialen Persönlichkeitsstörung leide und nicht in der Lage gewesen sei, das Unrecht seiner Tat einzusehen, hält ihn die Staatsanwaltschaft auch für schuldunfähig. Aber da von ihm „erhebliche rechtswidrige Taten“ zu erwarten seien und er deshalb als gemeingefährlich eingestuft werden müsse, läuft – soviel ist jetzt schon absehbar – alles auf eine Unterbringung in einer psychiatrischen Abteilung hinaus. In der er jetzt übrigens schon ist. Denn wegen der mangelnden Schuldfähigkeit ist Key Kevin H. nicht in Untersuchungshaft, sondern im Bezirkskrankenhaus Haar untergebracht.

Der sah die Richterin nicht einmal an, wenn sie mit ihm sprach. Und auch sein Pflichtverteidiger Wolfgang Weiss gab zu Protokoll, dass er auch für ihn nur schwer „zu erreichen“ sei. Für Weiss ist es im Grunde unerheblich, ob sein Mandant nun wegen Mordes, Totschlags oder Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt wird. Denn sollte das Gericht der Überzeugung der Staatsanwalt folgen, würde Kay Kevin H. den Rest seines Lebens wohl in einer geschlossenen Anstalt verbringen.

Die heute geladenen Zeugen, Beamte der Kriminalpolizei und der Polizeiinspektion, wurden von der Vorsitzenden ausschließlich über die Situation am Tatort befragt und bestätigten noch einmal den zeitlichen Ablauf. Demnach haben Zeugen gegen fünf Uhr in der Alban-Berg-Straße zwei männliche Stimmen gehört, vermutlich Kay Kevin H. und Hans-Jürgen B. Gegen 6.45 Uhr hat dann eine Anwohnerin, die ihren Hund Gassi geführt hatte, den Toten in der Wiese auf der Seite liegend mit einer Jacke über Kopf und Schultern, die von Bier durchtränkt und von Glasscherben übersät war, gefunden.


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