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Überraschendes Ende in der Neuauflage des Untreue-Prozesses gegen den früheren Wolnzacher Bürgermeister vor dem Münchner Landgericht – Mit Zahlung von 100 000 Euro ist der Fall endgültig erledigt

(ty) Überraschendes Ende im neu aufgerollten und Aufsehen erregenden Untreue-Prozess gegen den früheren Pfaffenhofener Landrat und Wolnzacher Ex-Bürgermeister Josef Schäch. Bereits am zweiten von sechs anberaumten Verhandlungstagen vor dem Münchner Landgericht ist der Fall erledigt. Das Verfahren wurde eingestellt – gegen Zahlung von 100 000 Euro. Auf diesen Deal haben sich heute alle Seiten in einem Rechtsgespräch und nach gut einstündiger Sitzungsunterbrechung verständigt. Josef Schäch (67) geht damit als nicht vorbestraft aus der Wolnzacher Finanzaffäre heraus. Die 60 000 Euro Geldstrafe, die er nach dem ersten Urteil aus dem Jahr 2010 bezahlen musste, werden auf die heute vereinbarte Geldauflage angerechnet. 

Der 67-jährige Schäch zeigte sich in einer ersten Reaktion gegenüber unserer Zeitung erleichtert. „Nach diesen sechs Jahren muss man zufrieden sein“, erklärte er. „Meine Familie ist glücklich, ich bin glücklich.“ Das Wichtigste sei, dass nun Ruhe einkehre, sagte er nicht nur mit Blick auf sein Privatleben und seine Familie, sondern auch auf die Gemeinde. Der Stillstand in Wolnzach müsse ein Ende haben.

Für ihn sei entscheidend, dass er keine Schuld habe, betonte Schäch. „Ich habe einen Fehler gemacht, aber ich habe niemandem geschadet.“ Die Geldauflage zahle er gerne. Ihm sei wichtig, dass nun endgültig Ruhe einkehre und dass der Fall endlich abgeschlossen sei. Der Hintergrund dieser Äußerungen ist klar: Vielleicht hätte Schäch auch einen Freispruch erster Klasse erreichen können. Doch das hätte weitere Nerven zehrende Verhandlungstage bedeutet – mit ungewissem Ausgang –, zudem hätten am Ende beide Seiten ja wieder Rechtsmittel einlegen können – und es wäre dann möglicherweise weitergegangen.

In dem Fall ging es um Vorgänge aus den Jahren 2007 und 2008 in der Gemeinde Wolnzach. Damals soll Schäch als Bürgermeister illegale Kassenkredite aufgenommen haben – am Gemeinderat vorbei. Durch diese Kassenkredite, so wurde ihm vorgehalten, seien der Kommune Zinsbelastungen in Höhe von mehr als 180 000 Euro entstanden. Als im Sommer 2010 das Urteil des Landgerichts – zwei Jahre Haft auf Bewährung – gesprochen wurde, war Schäch bereits Landrat, aber wegen der im Raum stehenden Vorwürfe auch bereits vorläufig suspendiert.

Schäch gab indes nicht auf,  stellte beim Bundesgerichtshof (BGH) Antrag auf Revision – und blitzte ab: Im Mai 2011 wurde sein Antrag zurückgewiesen. Er hatte damit seinen Landratsposten verloren, wurde amtsenthoben, und das Ganze hatte zudem gravierenden Folgen für seine Pensionsansprüche, die ihm daraufhin gestrichen wurden. Schäch schien ganz unten angelangt: "Es gab Zeiten, da habe ich überlegt, welchen Strick und welchen Baum ich nehmen soll“, sagte er einmal der Süddeutschen Zeitung über diese Tage.

Von Schäch wollte nun keiner mehr etwas wissen. Er selbst mied die Öffentlichkeit, auch seinen Posten als Kreisvorsitzender der Freien Wähler hatte er längst aufgegeben. Politisch schien es das gewesen zu sein für den einstigen Macher. Doch dann, wie aus dem Nichts, meldete sich Schäch im November 2012 zurück: Das Bundesverfassungsgericht gab seiner Beschwerde statt. Denn die obersten Wächter über das deutsche Grundgesetz sahen Schächs Verurteilung wegen Untreue nicht ausreichend begründet – sie hoben das Urteil auf und verwiesen den Fall zurück ans Münchner Landgericht. Wo es nun zur Neuauflage des Prozesses kam. 

Damit ging es gestern vor dem Landgericht erneut um die grundsätzliche Frage, ob durch das Verhalten des damaligen Bürgermeisters Schäch der Gemeinde Wolnzach ein finanzieller Schaden entstanden ist. Denn ist ein Schaden nicht klar nachzuweisen, ist es auch keine Untreue. „Die neue Hauptverhandlung wird ergeben, dass durch die Aufnahme der Kassenkredite und deren konkreter Verwendung Wolnzach nicht nur kein Schaden entstanden ist, sondern diese zum Wohle der Gemeinde eingesetzt worden sind“, wurde Schächs Anwalt Hans-Dieter Gross vorab einem Zeitungsbericht zitiert.

Schäch selbst hatte für sich stets reklamiert, damals nach bestem Wissen und Gewissen für den Markt Wolnzach gehandelt zu haben. Er habe nichts in die eigene Tasche gesteckt, und der Gemeinde sei kein Schaden entstanden, befand er. Im Gegenteil, das Geld sei für Bauprojekte verwendet worden, die der Gemeinde genutzt hätten und die der Gemeinderat auch beschlossen habe. "Ich habe verwaltungsrechtlich einen Fehler gemacht", so Schäch, "aber ich bin kein Verbrecher." Seit heute ist das offiziell.

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