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Nach der Einstellung des Strafverfahrens gegen Josef Schäch bleibt die Frage, wie die Landesanwaltschaft auf diese Wendung reagiert – die hatte ihn seines Amtes enthoben und ihm die Pensionsansprüche gestrichen

(zel) Wie berichtet, ist gestern vor dem Landgericht München das Verfahren wegen Untreue gegen den langjährigen Wolnzacher Bürgermeister und früheren Pfaffenhofener Landrat Josef Schäch eingestellt worden – gegen die Zahlung einer Geldauflage von 100 000 Euro. Angerechnet werden ihm dabei die 60 000 Euro, die er bereits nach der Verurteilung im Jahr 2010 entrichten musste. Das Urteil von damals war bekanntlich vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben worden, weshalb es jetzt zu einer Neuauflage des Prozesses kam, der gestern mit diesem Deal zu Ende ging. Josef Schäch gilt damit als nicht vorbestraft. 

Strafrechtlich ist die Angelegenheit erledigt. Offen ist indes noch, welche Auswirkungen die Einstellung des Verfahrens nun auf der dienstrechtlichen Schiene hat. Schäch war ja nach dem – inzwischen aufgehobenen – Urteil des Landgerichts von der Landesanwaltschaft als zuständiger Disziplinarbehörde seines Amtes enthoben worden, die Pensionsansprüche wurden ihm gestrichen. Seit gestern aber ist klar: Das Strafverfahren gegen Schäch wird eingestellt – er gilt als nicht vorgestraft, für ihn gilt die Unschuldsvermutung. Und das könnte große Auswirkungen auf disziplinarischer Seite haben; und zwar im positiven Sinne für Schäch. Denn wo keine strafrechtliche Verurteilung zu Buche steht, tut sich wohl auch die Landesanwaltschaft mit massiven Sanktionen schwer. 

Andererseits ist die Landesanwaltschaft aber auch keine Straf-, sondern eine Disziplinarbehörde. Und dass Josef Schäch Fehler gemacht hat, steht außer Frage. Dass gibt er auch selbst zu. Er hat damals seine Kompetenzen als Bürgermeister weit überschritten.

Bei der Landesanwaltschaft wollte man heute auf Anfrage unserer Zeitung allerdings noch nicht konkret äußern. Man bat um Verständnis dafür, dass man die Entwicklung nicht auf Basis von Medienberichten kommentieren wolle. Man wolle nun erst einmal die Übersendung des Einstellungs-Beschlusses durch das Gericht abwarten. „Danach werden wir über die Fortführung des Disziplinarverfahrens entscheiden“, sagte ein Sprecher der Landesanwaltschaft heute.

In dem Fall ging es, wie berichtet, um Vorgänge aus den Jahren 2007 und 2008 in der Gemeinde Wolnzach. Damals soll Schäch als Bürgermeister illegale Kassenkredite aufgenommen haben – am Gemeinderat vorbei. Durch diese, so wurde ihm vorgehalten, seien der Kommune Zinsbelastungen in Höhe von mehr als 180 000 Euro entstanden. Als im Sommer 2010 das Urteil des Landgerichts – zwei Jahre Haft auf Bewährung – gesprochen wurde, war Schäch bereits Landrat, aber wegen der im Raum stehenden Vorwürfe als solcher vorläufig suspendiert.  Schäch stellte beim Bundesgerichtshof (BGH) Antrag auf Revision – und blitzte ab: Im Mai 2011 wurde sein Antrag zurückgewiesen. Er hatte damit seinen Landratsposten verloren, wurde amtsenthoben, und das Ganze hatte zudem gravierenden Folgen auf seine Pensionsansprüche aus der Zeit als Bürgermeister und Landrat – die wurden ihm gestrichen.

Doch im November 2012 nahm der Fall eine überraschende Wendung: Das Bundesverfassungsgericht gab Schächs Beschwerde statt – eine Watschn für den BGH. Die obersten Wächter über das deutsche Grundgesetz sahen nämlich die Verurteilung wegen Untreue nicht ausreichend begründet – sie hoben das Urteil deshalb auf und verwiesen den Fall zurück ans Münchner Landgericht. Wo es nun zur Neuauflage des Prozesses kam. Mit dem Ergebnis, dass das Strafverfahren wegen Untreue gegen ihn eingestellt wird und Schäch als nicht vorbestrafter Mann den Gerichtssaal verließ.

Ein Freispruch erster Klasse ist das zwar nicht, zumal Schäch ja immerhin 100 000 Euro bezahlen muss. Doch er ist eben nicht verurteilt worden und darf sich somit als weitestgehend rehabilitiert sehen. Nun bleibt noch die Frage, wie die Landesanwaltschaft auf diese neue Situation reagiert. Denn es geht schließlich um die von Schäch in seiner Zeit als Bürgermeister und Landrat erworbenen Pensions-Ansprüche. Und das ist auch viel Geld.

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