Der Angeklagte Nikolai A. gibt eine Erklärung vor Gericht ab: Die Attacke mit dem Meißel auf seine damalige Frau gibt er zu, nicht aber die Tötungsabsicht
(ty) „Ich weine jeden Tag.“ Der 53-jährige Deutsch-Russe, der im vergangenen Jahr versucht haben soll, seine damalige und von ihm getrennt lebende Frau in Manching mit einem Meißel zu erschlagen, gibt sich ziemlich reumütig von der Schwurkammer des Landgerichtes, vor der er sich derzeit für die Tat verantworten muss, die wohl nur zwei zufällig vorbeikommende Polizisten der Verkehrspolizei verhindert hatten.
Gestern ließ er von seinen Anwälten eine Erklärung verlesen, in der er gesteht, die Tat begangen zu haben. Nicht aber in Tötungsabsicht. Er wollte, so heißt es in der Erklärung, seiner inzwischen geschiedenen Frau nur eine „Abreibung“ verpassen. Und auch das sei auch nur passiert, weil er stark unter Alkoholeinfluss gestanden habe. „Wenn ich nüchtern bin schäme ich mir vor Dir“, sagt er an seine Frau gewandt.
Die Anklage lautet indes auf Mordversuch. Die Erklärung des Angeklagten, er wollte ihr nur eine Abreibung verpassen, klingt angesichts der Tatsache, dass er damals auch einen Fahrradanhänger bereitgestellt hatte, um die Leiche entsorgen zu können, nicht unbedingt glaubhaft. Ob das Gericht dieser Erklärung folgt, bleibt also abzuwarten.
Zunächst ging es gestern um einen anderen Anklagepunkt. Denn bereits im August soll der Angeklagte Nikolai A. das Auto des neuen Freundes der Frau mit Hilfe von Benzin oder einer anderen schnell brennbaren Flüssigkeit abgefackelt haben. Ob er für diese Tat verantwortlich ist, das ist indes noch nicht klar. Er bestreitet den Feuerangriff, will zur fraglichen Zeit in der Arbeit in der Sondermüllverbrennungsanlage gewesen sein. Was wohl auch so war. Das Gericht muss nun klären, ob es ihm möglich gewesen ist, sich für die Zeit der Brandstiftung aus dem Betrieb zu entfernen. Seiner Tochter soll er am Telefon jedenfalls gestanden haben, das Auto angezündet zu haben. Und offenbar hatte die das Gespräch mit dem Handy aufgezeichnet. Ob diese widerrechtliche Aufzeichnung jedoch als Beweismittel vor Gericht zugelassen wird, das muss das Gericht bis zur kommenden Woche klären.
Das Strafmaß für Nikolai A. dürfte die Brandstiftung ohnehin nur marginal beeinflussen angesichts einer drohenden Verurteilung wegen Mordversuchs. Und ob die Schwurkammer der Erklärung des Angeklagten Nikolai A. Glauben schenkt, dass er die Meißelattacke nicht in Tötungsabsicht ausgeführt hat, das scheint doch eher fraglich.
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