Der Pfaffenhofener Bauausschuss hat am Donnerstag über dieses Vorhaben zu befinden – die Stadtverwaltung sieht mehrere Gründe, das Einvernehmen zu verweigern
Von Tobias Zell
Wenn am Donnerstag der Planungs-, Bau- und Umweltausschuss des Pfaffenhofener Stadtrats ab 16 Uhr im Festsaal des Rathauses zu seiner nächsten Sitzung zusammenkommt, steht unter Punkt 5.1 ein Thema auf der Tagesordnung das schon vorab für Gesprächsstoff sorgt. Es geht um den Antrag der „Moar UG & Co. KG“ auf Bau eines Wohnheims für mehr als 70 Flüchtlinge in der Danziger Straße in der Kreisstadt. Das schmale, langgezogene und brachliegende Areal, auf dem der Gebäudetrakt entstehen soll, befindet sich direkt zwischen dem Vitalis-Seniorenpflegeheim an der Hohenwarter Straße und der Danziger Straße. Zu entscheiden hat über die Erteilung der Baugenehmigung ja letztlich das Landratsamt – doch im Rathaus ist der Fall klar: Die Stadtverwaltung empfiehlt, dem Vorhaben das Einvernehmen zu verweigern – und zwar aus mehreren Gründen.
Das geplante Vorhaben liegt in einem als Mischgebiet festgesetzten Bereich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Nr. 13 Stettiner Straße“, heißt es aus dem Rathaus. In einem Mischgebiet, wie dem hier ausgewiesenen, müsse gewährleistet sein, dass keine der beiden Hauptnutzungsarten – Wohnen und Gewerbe – übergewichtig in Erscheinung trete. „Wenn ein Baugebiet praktisch ausschließlich durch Wohnnutzung geprägt ist, wäre sowohl eine Wohnbebauung als auch eine Anlage für soziale Zwecke jedenfalls dann unzulässig, wenn dadurch die Möglichkeit, dass sich gewerbliche Nutzungen ansiedeln, abschließend verhindert würde.“
Auf den beiden rot markierten Grundstücken ist das Wohnheim geplant.
Bauliche Anlagen zur Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern werden von der Rechtsprechung in aller Regel als Anlagen für soziale Zwecke eingeordnet, erklärt die Stadtverwaltung. Doch auch das ändere nichts an der genehmigungsrechtlichen Zuständigkeit. Aus Sicht der Stadtverwaltung ist an der geplanten Stelle eine weitere Wohnnutzung ebenso unzulässig wie die Schaffung einer Anlage für soziale Zwecke. „Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören“, wird erklärt. Das Mischgebiet sei aktuell durch Wohnbebauung geprägt, heißt es mit Verweis auf die insgesamt in diesem Bereich stehenden 31 Wohngebäude. Eine gewerbliche Nutzung sei bisher nur in Form eines Getränkemarkts an der Hohenwarter Straße gegeben.
Im Ergebnis müssten deshalb nach Ansicht der Stadtverwaltung die verbleibenden noch unbebauten Flächen – wozu auch die vorgesehenen beiden Grundstücke zählen – der gewerblichen Nutzung vorbehalten bleiben. Dabei spielt es nach Einschätzung aus dem Rathaus auch keine Rolle, ob das geplante Flüchtlings-Wohnheim nun als Wohnbebauung oder als „soziale Anlage“ gewertet wird: „Auch unter Annahme des Bauvorhabens als einer sozialen Anlage müssten alle noch unbebauten Restflächen den Entwicklungsmöglichkeiten einer gewerblichen Nutzung vorbehalten bleiben.“
Gebäude-Ansicht laut Plan.
Abgesehen davon sieht man im Rathaus bei dem geplanten Vorhaben auch Widersprüche zu „technischen“ Festsetzungen des Bebauungsplans. „Die Stellplätze im Süden liegen komplett außerhalb der Baugrenze und innerhalb der festgesetzten Grünfläche für Bepflanzung mit standortgerechten Gehölzen“, heißt es nach Rücksprache mit der unteren Naturschutzbehörde. Außerhalb der Baugrenzen liegen demnach auch die geplanten gut 73 Meter geplanten Palisadenwände sowie zum Teil der vorgesehene Zuweg zum Gebäude und die geplanten Wege aus Rasengittersteinen.
Desweiteren seien entlang der ersten Häuserzeile an der Westtangente bei Schlafräumen Schallschutzfenster der Schallschutzklasse III und bei Wohnräumen der Schallschutzklasse I einzubauen. Aus der Baubeschreibung gehe die Einhaltung dieser Festsetzung indes nicht hervor, heißt es aus dem Rathaus mit Verweis auf die angegebenen Kunststoff-Fenster.
Doch im Rathaus sieht man noch weitere Kritikpunkte: Geplant werden im Süden fünf Grundstückszufahrten – maximal zulässig seien laut geltender städtischer Satzung aber nur zwei Zufahrten je Grundstück. Zudem sei für Wohnungen unter 60 Quadratmeter je ein Stellplatz nachzuweisen. Geplant seien bei zwölf Wohneinheiten, einem Büroraum und einem Betreuungsraum insgesamt aber nur fünf. „Aus Gründen der Gleichbehandlung sollten keine Abweichungen zugelassen werden“, so die Stadtverwaltung.
Grundstücks-Plan mit geplanter Bebauung, Grünflächen, Wegen und Stellplätzen.
Und Bedenken hat man in der Bauabteilung des Rathauses auch nicht zuletzt hinsichtlich des Brandschutzes: „Geplant ist eine Bebauung über Grundstücksgrenzen ohne ordnungsgemäße Abtrennung.“ Darauf will die Stadtverwaltung das Landratsamt als Genehmigungsbehörde ausdrücklich hingewiesen wissen. Aus städtischer Sicht wird keine Möglichkeit gesehen, hier eine Abweichung zu genehmigen.
Nach eingehender Prüfung kommt man im Rathaus unterm Strich zu folgender Beschluss-Empfehlung an den Bauausschuss: „Das Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Wohnheimes für Flüchtlinge in der Danziger Straße wird verweigert.“ Das Vorhaben stehe im Widerspruch zur Mischgebietsfestsetzung des Bebauungsplans sowie zur festgesetzten Baugrenze. Auch fehle es an einem nachvollziehbaren Nachweis der Einhaltung einer lärmtechnischen Festsetzung. Hierzu sowie zu Abweichungen von den Vorschriften der Stellplatzsatzung solle gleichfalls das Einvernehmen verweigert werden.
Unter anderem hat sich der Bauausschuss in seiner nächsten Sitzung auch mit einem Antrag von Anwohnern der Schirmbeckstraße zu befassen, die gerne ein Tempolimit von 30 km/h angeordnet hätten – lesen Sie dazu: Das wird wohl nix