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Anwohner der Pfaffenhofener Schirmbeckstraße haben die Ausweisung einer 30er-Zone beantragt – doch die Stadtverwaltung sieht keine rechtliche Möglichkeit, diesem Wunsch nachzukommen

Von Tobias Zell

Tempo 30 in der Pfaffenhofener Schirmbeckstraße – das hätten die Anwohner gerne, weshalb sich nun am kommenden Donnerstag der Bauausschuss des Stadtrats mit diesem Begehr befasst. Die Sitzung beginnt um 16 Uhr im Rathaus-Festsaal. Grund zum Feiern dürfte es allerdings für die Anlieger eher nicht geben, denn wie aus der Stadtverwaltung vorab zu erfahren ist, wird keine rechtliche Möglichkeit gesehen, die Tempo-30-Zone anzuordnen.

Im August war von Anwohnern der Schirmbeckstraße ein Antrag auf „Tempo 30“ samt Unterschriftenliste vorgelegt worden. Dabei wurde auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 1994 verwiesen, in der bei Aufstellung des hier geltenden Bebauungsplans Nr. 87 „An der Trabrennbahn“ von der Stadt bei erhöhter Verkehrsbelastung eine 30er-Zone in Aussicht gestellt worden war.

Aufgrund dieses Antrags wurde nach Angaben der Stadtverwaltung von 16. bis 23. September eine Verkehrszählung durchgeführt. Die Messungen, die mit Hilfe eines Zählgeräts erfolgten, „haben in der Menge keine erheblichen Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ergeben“, heißt es aus dem Rathaus. Das Verkehrszeichen „Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen“ aus Richtung Anton-Schranz-Straße wurde erneuert.

Eine Überprüfung nach der Straßenverkehrsordnung auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h hat nach Angaben der Kommunalverwaltung ergeben, dass wegen der geringen Verkehrsdichte eine Anordnung der 30er-Zone wegen Lärmbelästigung nicht erfolgversprechend ist – ungeachtet dessen wäre hier ein spezielles Gutachten nötig. Zudem sei festgestellt worden, dass „keine hohe Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte besteht und mit keinem hohen Querungsbedarf zu rechnen ist“.

Außerdem sei aufgrund der Vorfahrtsstraße eine „Zone 30“ rechtlich nicht möglich. Und ferner hat man im Rathaus festgestellt, dass der Straßencharakter nicht mit den anliegenden Straßen des Wohngebiets vergleichbar sei, in denen ein Tempolimit von 30 km/h gilt. Desweiteren bestünden auch „keine besonderen örtlichen Verhältnisse mit Gefahrenlage“

Unterm Strich kommt die Stadtverwaltung zu dem Fazit, dass aus den genannten Gründen keine rechtliche Möglichkeit gesehen wird, ein Tempolimit von 30 km /h in der Schirmbeckstraße anzuordnen. Deswegen könne dem Antrag der Anwohner nicht entsprochen werden – so jedenfalls lautet die Beschluss-Empfehlung an den Bauausschuss, der am Donnerstag darüber zu entscheiden hat.

Außerdem hat sich der Bauausschuss unter anderem mit dem Antrag auf Errichtung eines Wohnheims für gut 70 Flüchtlinge an der Danzinger Straße zu befassen; lesen Sie dazu: Wohnheim für 70 Flüchtlinge an der Danziger Straße?


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