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Anwohner hatten ein Tempolimit von 30 km/h in der Pfaffenhofener Schirmbeckstraße beantragt – doch der Bauausschuss lehnte einstimmig ab. Denn die Stadtverwaltung sieht keine rechtliche Handhabe, um hier eine "Zone 30" anzuordnen

(ty) Tempo 30 in der Pfaffenhofener Schirmbeckstraße – das hätten die Anwohner gerne gesehen und hatten einen entsprechenden Antrag gestellt, weshalb sich heute Nachittag der auch Bauausschuss des Stadtrats mit diesem Begehr befasste. Doch die Entscheidung des Gremiums fiel einstimmig gegen diesen Antrag aus, und zwar wenig überraschend. Denn die Stadtverwaltung hatte schon vorab signalisiert, dass man schlichtweg keine rechtliche Handhabe sehe, in dieser Straße ein Tempolimit von 30 km/h anzuordnen.   

Ein offizielles Tempolimit in der Schirmbeckstraße, in der auch das Finanzamt liegt, ist damit vom Tisch. Allerdings konnte Bürgermeister Thomas Herker (SPD) den Anwohnern zumindest etwas entgegenkommen. Es sei angedacht, Schilder aufzustellen, die die Autofahrer dazu animieren sollen, freiwillig höchstens 30 km/h zu fahren, berichtete er und sprach von einem "geeigneten Kompromiss".

Im August war von Anwohnern der Schirmbeckstraße ein Antrag auf „Tempo 30“ samt Unterschriftenliste vorgelegt worden. Dabei wurde auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 1994 verwiesen, in der bei Aufstellung des hier geltenden Bebauungsplans Nr. 87 „An der Trabrennbahn“ von der Stadt bei erhöhter Verkehrsbelastung eine 30er-Zone in Aussicht gestellt worden war.

Aufgrund dieses Antrags wurde von Seiten der Stadtverwaltung von 16. bis 23. September eine Verkehrszählung durchgeführt. Die Messungen, die mit Hilfe eines Zählgeräts erfolgten, „haben in der Menge keine erheblichen Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ergeben“, heißt es aus dem Rathaus. Das Verkehrszeichen „Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen“ aus Richtung Anton-Schranz-Straße wurde erneuert.

Eine Überprüfung nach der Straßenverkehrsordnung auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h hat nach Angaben der Kommunalverwaltung ergeben, dass wegen der geringen Verkehrsdichte eine Anordnung der 30er-Zone wegen Lärmbelästigung nicht erfolgversprechend ist – ungeachtet dessen wäre hier ein spezielles Gutachten nötig. Zudem sei festgestellt worden, dass „keine hohe Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte besteht und mit keinem hohen Querungsbedarf zu rechnen ist“.

Außerdem sei aufgrund der Vorfahrtsstraße eine „Zone 30“ rechtlich nicht möglich. Und ferner hat man im Rathaus festgestellt, dass der Straßencharakter nicht mit den anliegenden Straßen des Wohngebiets vergleichbar sei, in denen ein Tempolimit von 30 km/h gilt. Desweiteren bestünden auch „keine besonderen örtlichen Verhältnisse mit Gefahrenlage“

Unterm Strich kam die Stadtverwaltung zu dem Fazit, dass aus den genannten Gründen keine rechtliche Möglichkeit gesehen wird, ein Tempolimit von 30 km /h in der Schirmbeckstraße anzuordnen. Deswegen könne dem Antrag der Anwohner nicht entsprochen werden – so lautete die Beschluss-Empfehlung an den Bauausschuss. Und das Gremium folgte dieser einhellig.


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