Über eine Million Beute gemacht: Der Bericht der Polizei nach der Aufklärung eines brutalen Raubüberfalls auf ein Ehepaar in Rottach-Egern nach akribischer Ermittlungsarbeit
(ty) Nach dem brutalen Raubüberfall auf ein Ehepaar in dessen Wohnhaus am 8. Januar in Rottach-Egern führte die intensive Arbeit der „Ermittlungsgruppe Villa“ und der Staatsanwaltschaft München jetzt Festnahme von zwei Tatverdächtigen in Nordrhein-Westfalen. Die kriminaltechnischen Untersuchungen am Institut für Rechtsmedizin in München brachten den Durchbruch für die Ermittler, die in enger Zusammenarbeit mit den Dortmunder Polizeibehörden die beiden Männer bereits am 22. Oktober festnehmen konnten. Von diesem Ermittlungserfolg wurde nun heute berichtet. Und der Bericht der Polizei liest sich wie ein Krimi.
Zwei maskierte Männer sind am späten Abend des 8. Januar in das Wohnhaus des Ehepaares eingedrungen, hatten beide geschlagen, ausgeraubt und gefesselt zurückgelassen. Die Opfer mussten knapp 16 Stunden in ihrer Notlage ausharren, ehe ein glücklicher Umstand ihre Rettung ermöglichte. Die beiden Senioren erlitten bei dem Überfall erhebliche körperliche und psychische Verletzungen.
Die Täter flüchteten zunächst mit dem Auto des Ehepaars und ließen dieses auf einem Parkplatz in Tegernsee zurück. Die Männer erbeuteten neben hochwertigen Uhren und Schmuck auch mehrere kostbare Porzellanfiguren. Der Gesamtwert der geraubten Gegenstände dürfte weit mehr als eine Million Euro betragen. Zur Klärung des brutalen Raubüberfalls wurde bei der Kripo Miesbach die bis zu 14-köpfige Ermittlungsgruppe „Villa“ eingerichtet.
Nach sechs Monaten intensiver Ermittlungsarbeit waren Anfang Juli 80 Spurenkomplexe in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Rechtsmedizin und dem bayerischen Landeskriminalamt ausgewertet, zahlreiche weitere befanden sich allerdings zu diesem Zeitpunkt noch in Bearbeitung. Vom Landeskriminalamt wurde eine Belohnung in Höhe von 5000 Euro ausgesetzt. Die Auslobung erhöhte eine Privatperson auf die bundesweit einzigartige Summe von 250 000 Euro; zum einen für Hinweise, die zur Ergreifung des Täters führen, zum anderen zur Wiederbeschaffung der gestohlenen Porzellanfiguren.
Den entscheidenden Durchbruch brachte die akribische Untersuchung der Bekleidung des Opfers durch das Institut für Rechtsmedizin. Hierbei konnte eine zweifelsfreie DNA-Spur gesichert werden. Schließlich ergab der Abgleich in der bundesweiten DNA-Datenbank den Hinweis auf einen 48-jährigen Deutschen aus Nordrhein-Westfalen. Die enge Zusammenarbeit der bayerischen und nordrhein-westfälischen Behörden führte schließlich jetzt zum Erfolg.
Dank der logistischen und personellen Unterstützung der Dortmunder Polizeibehörden wurden zwei deutsche Staatsangehörige im Rahmen einer bundesweiten Durchsuchungsaktion, bei der knapp 120 Polizeibeamte und fünf Staatsanwälte zeitgleich insgesamt acht Objekte in Dortmund (5), Hagen, Hamburg und Rottach-Egern überprüften, im Großraum Dortmund festgenommen. Dabei handelte es sich um den bereits erwähnten Tatverdächtigen sowie einen 55-Jährigen aus Westfalen.
Des Weiteren wurde ein großer Teil der entwendeten Porzellanfiguren sowie Gegenstände, die möglicherweise mit der Tatausführung in Zusammenhang stehen, gefunden und sichergestellt. Der Verdacht gegen einen 51-jährigen Mann aus Nordrhein-Westfalen, der am 22. Oktober auf der Autobahn München-Stuttgart bei Burgau vorläufig festgenommen worden war, hat sich nicht bestätigt.
Die Ermittlungen in Zusammenhang mit dem brutalen Überfall werden von der Staatsanwaltschaft München II wegen versuchten Mordes und schweren Raubes geführt. Die beiden Festgenommenen wurden unverzüglich dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Der hat gegen die beiden Untersuchungshaft angeordnet.
Mit der Festnahme der beiden Männer ist die Arbeit der Ermittlungsgruppe „Villa“ allerdings längst nicht beendet. Zum einen gilt es die Tatbeteiligung der festgenommenen Männer zu klären, zum anderen die gesicherten Asservate der kriminaltechnischen Untersuchung zuzuführen und anschließend mit den Angaben der Zeugen abzustimmen. Daraus entstehenden Ermittlungsansätze sind zu überprüfen und der Sachverhalt beweiskräftig aufzuklären.