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Weder Staatsanwaltschaft noch Verteidigung und Angeklagter haben Revision eingelegt 

(ty) Weder Staatsanwaltschaft noch die Verteidigung haben Probleme mit dem Urteil des Landgerichtes Ingolstadt vom vergangenen Dienstag gegen Sebastian Q., den Geiselnehmer von Ingolstadt. Der im vergangenen Jahr vier Geiseln im Ingolstädter Rathaus in seine Gewalt gebracht hatte und zum Teil neun Stunden festhielt, bevor ein Sondereinsatzkommando der Polizei die Sache beendet hatte.

Nachdem weder der Angeklagte, noch die Staatsanwaltschaft, noch die Nebenkläger  Revision eingelegt haben, ist das Urteil seit heute rechtskräftig. Sebastian Q. war zu einer Strafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Die Verteidigung hatte sechs Jahre und drei Monate gefordert, die Staatsanwaltschaft zehneinhalb Jahre. Und der Angeklagte selbst hatte kurioser weise seinen eigenen Verteidiger überboten und sieben Jahre gefordert. Nach Verbüßung seiner Strafe steht Sebastian Q. noch weitere fünf Jahre unter Führungsaufsicht. Zum Schutz der städtischen Angestellten, der er massiv nachgestellt hatte und die auch eine der Geiseln war, die Sebastian Q. im Rathaus genommen hatte.


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