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Nach dem tragischen Unfall an Silvester auf einem Weiher bei Geisenfeld, der zwei Menschenleben gekostet hat, müssen sich der Bootsführer und der Bootseigner ab Montag wegen fahrlässiger Tötung vor dem Amtsgericht Pfaffenhofen verantworten

(ty) Nach dem tragischen Bootsunglück vom Silvesternachmittag auf einem Privatweiher bei Geisenfeld, das zwei Menschenleben gekostet hat, müssen sich ab Montag der 36-jährige Bootsführer sowie der 69-jährige Boots- und Weiher-Eigentümer vor Gericht verantworten – wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen und wegen fahrlässiger Gefährdung des Schiffsverkehrs. Der Prozess am Amtsgericht von Pfaffenhofen beginnt am Montag um 13.10 Uhr. Zur Verhandlung kommt es, weil die beiden Angeschuldigten einen vom Amtsgericht erlassenen Strafbefehl nicht akzeptiert haben.

Wie berichtet, hatte die Ingolstädter Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen jeweils einen Strafbefehl in Höhe von 120 Tagessätzen gegen den Bootsführer und den Bootseigner beantragt. Von Seiten des Amtsgerichts wurden die Strafbefehle dann auch in dieser Höhe erlassen, wie uns bestätigt wurde. Mit der Annahme der Strafbefehle wären die beiden Adressaten einem Prozess entgangen und die Sache wäre strafrechtlich für sie erledigt gewesen – allerdings wäre das praktisch einem Schuldeingeständnis gleichgekommen. Und: Ab 90 Tagessätzen kommt es zur Eintragung im Führungszeugnis.

Jedenfalls haben sowohl der Bootsführer als auch der Bootseigner Einspruch gegen die erlassenen Strafbefehle eingelegt – und damit kommt es automatisch zum Prozess. Die beiden finden sich also nun ab Montag auf der Anklagebank. Denn aus Sicht der Staatsanwaltschaft trifft die beiden Männer eine nicht unerhebliche Schuld am Tod der beiden Jäger, die nach dem Bootsunglück ertrunken waren. Entscheidende Bedeutung dürfte bei dem Prozess der Frage zukommen, ob der Weiher bei Einberg als offenes Gewässer einzuordnen ist, für das damit die bayerische Schifffahrtsordnung gilt – oder ob dieser Privatweiher als geschlossenes Gewässer zu werten ist, auf das die Schifffahrtsordnung dann möglicherweise nicht anwendbar ist.

Tage nach dem Unfall wurde die Leiche des vermissten 33-Jährigen aus dem Weiher geborgen. Das Boot wurde sichergestellt und von Gutachtern untersucht.

Am Silvesternachmittag des vergangenen Jahres war eine fünf Personen zählende Gruppe mit dem Boot auf dem Privatweiher, der zum Teichgut Einberg bei Geisenfeld gehört, unterwegs, als das tragische Unglück geschah. Bei den Personen handelt es sich um zwei Frauen im Alter von 27 und 53 Jahren sowie um drei Männer im Alter zwischen 33 und 70 Jahren; allesamt Mitglieder einer Jagdgesellschaft. Mit dem Boot waren sie zu einer in der Mitte des Weihers gelegenen Insel unterwegs, um Enten zu jagen. 

Gegen 13.45 Uhr kenterte das Boot mit den fünf Leuten an Bord. Die beiden Frauen sowie der 36-jährige Mann konnten sich aus eigener Kraft schwimmend ans Ufer retten. Sie standen unter Schock und wurden ärztlich betreut. Der 70-Jährige konnte kurz darauf von weiteren anwesenden Personen aus dem Wasser gezogen werden. Er wurde nach der Reanimation schwer verletzt in eine Klinik geflogen, schwebte tagelang in Lebensgefahr und starb schließlich.

Die Leiche des nach dem Unglück vermissten 33-Jährigen wurde erst Tage später im Rahmen einer groß angelegten Suchaktion von Polizeitauchern entdeckt und aus dem Weiher geborgen. Angeblich war der Mann nach der Havarie in Panik in die falsche Richtung geschwommen – also nicht in Richtung Ufer, sondern in Richtung der Insel, die allerdings viel weiter von der Unglücksstelle entfernt lag. Am Ende hatten ihn wohl die Kräfte verlassen.

Auch das gesunkene Boot wurde von Polizeitauchern geborgen, sichergestellt und zur Wasserschutzpolizei nach Beilngries gebracht. Neben den Ermittlungen der Kripo und der Wasserschutzpolizei hatte die Staatsanwaltschaft auch Experten-Gutachten zur Klärung der Unfallursache in Auftrag gegeben. Auch der TÜV untersuchte das Unglücksboot. Unter anderem galt es dabei die Fragen zu klären, ob der Bootsführer einen folgenschweren Fehler gemacht haben könnte und ob das Boot überhaupt dazu geeignet war, fünf Leute zu transportieren.

Die Staatsanwaltschaft war nach monatelangen Untersuchungen zu der Ansicht gelangt, dass sowohl den 36-jährigen Bootsführer als auch den 69-jährigen Eigentümer des Boots ein Verschulden am Tod der beiden Menschen trifft. Zu befinden hat darüber nun ab Montag das Amtsgericht von Pfaffenhofen.


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