In der Region Ingolstadt profitieren laut DGB 7800 Vollzeitbeschäftigte vom Mindestlohn, der ab 1. Januar Gesetz ist
(ty) Ab 1. Januar gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Laut DGB-Berechnungen müssen derzeit in der Region Ingolstadt rund 7800 Vollzeitbeschäftigte mit weniger als 8,50 Euro Stundenlohn auskommen. „5,6 Prozent der insgesamt 139 000 Vollzeitbeschäftigten in der Region Ingolstadt werden von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren“, so der DGB Ingolstadt.
Der DGB Oberbayern geht davon aus, dass bei den sozialversicherten Teilzeitbeschäftigten und insbesondere bei den Minijobbern der Anteil derjenigen, die vom Mindestlohn profitieren werden, noch deutlich höher liegt. Bayernweit dürften etwa zwei Drittel der Minijobber vom Mindestlohn profitieren.
Es arbeiten deutlich mehr Frauen im Niedriglohnbereich als Männer. Während drei Prozent der vollzeitbeschäftigten Männer in der Region brutto weniger als 1500 Euro monatlich verdienen, liegt der Anteil der Frauen bei 12,8 Prozent.
Günter Zellner, Regionsgeschäftsführer der DGB Region Oberbayern, betont die große Bedeutung des Mindestlohns für viele Beschäftigte: „Dank Mindestlohn werden nun diejenigen etwas mehr Geld in der Tasche haben, die es am nötigsten brauchen. Und auch die Akzeptanz bei den Unternehmen wird zunehmen, wenn sie sicher sein können, dass der Mindestlohn auch von der Konkurrenz bezahlt wird.“
Zellner fordert intensive Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns: „Einige Arbeitgeber versuchen mit allen Tricks, den Mindestlohn zu umgehen. Das ist kein Kavaliersdelikt.“ Neben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll sind auch mehrere bayerische Behörden und Institutionen für Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns zuständig, etwa das Gewerbeaufsichtsamt und die Sozialversicherungsträger. „Die Bayerische Staatsregierung muss die Behörden anhalten beziehungsweise aufrufen, die Einhaltung des Mindestlohns intensiv zu überwachen“, so Zellner.
Der DGB wird die Einführung des Mindestlohns mit einer bundesweiten Informations- und Aufklärungskampagne begleiten. Bei einer Telefon-Hotline können die Beschäftigten ab 2. Januar alle ihre Fragen zum Mindestlohn stellen und auch Verstöße melden.
Im Januar wird der DGB bei einer groß angelegten Pendleraktion an Bahnhöfen und in Innenstädten die Beschäftigten über ihre Rechte informieren. Zellner: „Der Mindestlohn ist ab 1. Januar Gesetz. Jetzt muss er gesellschaftliche Realität und Selbstverständlichkeit werden. Wir bleiben dran.“