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Beschäftigungs-Affäre: Die FW-Abgeordnete Claudia Jung hat kurzzeitig ihren Stiefsohn beschäftigt. Sie bat von sich aus um Prüfung – das rief die Staatsanwaltschaft auf den Plan

(ty) Eigentlich wollte sie nur Klarheit, nun prüft die Staatsanwaltschaft den Fall. Die Pfaffenhofener Landtagsabgeordnete Claudia Jung (Freie Wähler) ist in den Strudel Beschäftigungs-Affäre geraten, weil sie im vergangenen Jahr für einige Monate ihren Stiefsohn beschäftigt hatte. „Die Staatsanwaltschaft hat einen Prüfvorgang angelegt“, wird ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München I zitiert. Den Stein ins Rollen gebracht hat übrigens Claudia Jung selbst – weil sie Klarheit wollte, wie sie sagt.

„Weil ich total verunsichert bin“, schrieb sie an die Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) und bat von sich aus um Überprüfung. Der Fall des SPD-Abgeordneten Harald Güller veranlasse sie, „vorsorglich mitzuteilen, dass ich im vergangenen Jahr den Sohn meines Mannes aus einer früheren nicht-ehelichen Beziehung über einen Zeitraum von fünf Monaten auf freiberuflicher Basis beschäftigt habe“. Für die Umstrukturierung, Ergänzung und Pflege ihrer digitalen Kontaktdatenbank habe er von August bis Dezember insgesamt 2074 Euro erhalten. „War das dann auch ein Verstoß gegen die Richtlinien?“, fragte sie.

Als Claudia Jung, bekannt auch als Schlagersängerin, vom Fall Harald Güller im Autoradio hörte, „wäre ich vor Schreck fast in die Leitplanke gefahren“, sagt sie im Gespräch mit unserer Zeitung. Güller, der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, hat indes bereits seinen Rücktritt erklärt. Die Staatsanwaltschaft hatte am Freitag die Aussetzung seiner parlamentarischen Immunität beantragt. Der Landtag widersprach nicht; und so können die Ermittlungen gegen ihn aufgenommen werden. Güller hatte 2009 den Sohn seiner ersten Frau aus erster Ehe als Mitarbeiter im Abgeordnetenbüro beschäftigt und offenbar aus öffentlichen Mitteln bezahlt.

„Mit großer Verwunderung“ nahm Claudia Jung diese Entwicklung auf. „Er hat den Sohn seiner Frau aus erster Ehe beschäftigt und abgerechnet. Das soll verboten gewesen sein“, schrieb sie an Stamm und fuhr fort: „Ich stelle mir die Frage: Wie kann denn ein Kind aus einer früheren Ehe von Frau Güller mit ihm verwandt sein? Er hat doch mit dem Kind überhaupt nichts zu tun, ebenso wenig mit der früheren Ehe seiner Frau. Das entzieht sich meinem Verständnis.“

Angesichts der Causa Güller bat Jung in dem besagten Schreiben vom 22. Mai darum, „durch das Landtagsamt prüfen zu lassen, ob auch ich keine Kostenerstattung hätte bekommen dürfen“. Aus Sicht der FW-Abgeordneten liegt ihr eigener Fall allerdings „wohl noch etwas anderes als der von Harald Güller, weil mein Mann mit der Mutter meines Sohnes nicht verheiratet war“. Trotzdem bat sie sofort und von sich aus um Überprüfung der Sachlage, „weil ich total verunsichert bin“. Zugleich erklärte sie sich „selbstverständlich bereit, das Geld umgehend zurückzuerstatten, wenn auch bei mir ein Fehler gefunden werden sollte“.

Inzwischen hat die einigermaßen verdutzte FW-Abgeordnete auch Antwort bekommen. Sie habe erfahren, "dass die Erstattung der Aufwendungen für meinen Stiefsohn gemäß Art. 8 Abs. 1 BayAbgG nicht möglich ist. Obwohl mein Mann nicht mit der Mutter seines Sohnes verheiratet war, greift auch hier der Umstand der Verschwägerung ersten Grades (§1590 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB)."

Dies werde sie nun bei der Rechnungslegung berücksichtigen, betont Jung. Denn die von ihr nun selbst in Frage gestellte Abrechnung war, wie sie heute auf Anfrage erklärte, wegen eines Formfehlers noch gar nicht gültig. Und genau das könnte am Ende ihr Glück sein. Inzwischen habe sie die korrigierte Abrechnung eingereicht.


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