Für die zweifache Mutter Martha Metzeler ist das Maß voll, seit ihrer Tochter ein Auto über den Fuß gefahren ist – sie sammelt jetzt Unterschriften. Denn das Verhalten vieler Autofahrer sei eine Katastrophe
Von Tobias Zell
Wenn es nach Martha Metzeler geht, dann sollte in der Hohenwarter Straße von Pfaffenhofen durchgehend ein Tempolimit von 30 km/h gelten. „Täglich gehen sehr viele Schulkinder die Straße entlang, leider interessieren sich die meisten Autofahrer nicht dafür“, beklagt sie im Gespräch mit unserer Zeitung. Das Verhalten vieler Autofahrer sei „eine Katastrophe“. Und die kurze 30er-Zone, die im Zusammenhang mit dem dort unterbrochenen Fahrrad-Schutzstreifen auf Höhe der Bäckerei ausgewiesen wurde, ist ihrer Meinung nach sinnlos, „weil keiner dieses 30er-Schild wahrnimmt“. Die zweifache Mutter will deshalb erreichen, dass in der gesamten Straße höchstens 30 km/h schnell gefahren werden darf – und sammelt dafür Unterschriften.
Es war ein Unfall vom 27. November, der für Martha Metzeler den Tropfen darstellte, der das Fass zum Überlaufen bringt. Ein Pkw ist damals ihrer achtjährigen Tochter, die auf dem Weg zur Schule war, über den Fuß gefahren. Passiert ist dem Kind gottseidank nichts, berichtet sie, das Kind sei mit dem Schrecken davongekommen. Doch für Martha Metzeler war klar: Jetzt muss etwas passieren. Zumal, wie sie sagt, noch am selben Tag ein weiterer Vorfall aufrüttelte: „Die Tochter einer Freundin wäre am Zebra-Streifen fast überfahren worden – auch in der Hohenwarter Straße.“
Im Dezember hat sich Martha Metzeler deshalb hingesetzt und ein Schreiben an die Stadtverwaltung verfasst, das sie nun zusammen mit einer Unterschriftenliste in der Bäckerei Wiesender ausgelegt hat. Rund 20 Leute haben sich bereits eingetragen. Die Initiatorin strebt indes 100 Unterschriften an.
In dem Schreiben berichtet sie auch von dem Unfall, der ihrer Tochter widerfahren ist: Das Kind sei stadteinwärts unterwegs gewesen, als es auf Höhe der Quellengasse an einer Baustelle geschah. Der Verkehr wurde von Arbeitern geregelt und ein Auto musste stoppen. Dem nachfolgenden Pkw-Lenker sei es aber offensichtlich nicht schnell genug gegangen oder er habe die Situation falsch eingeschätzt. Jedenfalls habe der an dem vor ihm stehenden Wagen vorbeigezogen, sei auf den Bürgersteig gefahren – und ihrer Tochter über den Fuß. Die Arbeiter hätten sich das Kennzeichen notiert und so konnte sie immerhin Anzeige erstatten, berichtet Martha Metzeler.
Dass der genannte Unfall nicht direkt etwas mit überhöhter Geschwindigkeit zu tun hat, ist Metzeler freilich klar. „Aber wie Sie sehen: Die Autofahrer schreckt nicht mal eine Baustelle davor, langsamer zu fahren.“ Und außerdem sei der Vorfall für sie auch nur der letzte Auslöser dafür gewesen, dass man nun etwas unternehmen müsse. Das Verhalten vieler Autofahrer in der Hohenwarter Straße sei schlicht eine „Katastrophe“, schimpft sie.
Bei der Pfaffenhofener Polizei bestätigt man den von Martha Metzeler geschilderten Unfall, erklärt aber auch, dass die Hohenwarter Straße kein Unfallschwerpunkt sei. Nach den Worten des zuständigen Verkehrssachbearbeiters Anton Rieblinger ist hier keine Häufung von Unfällen zu verzeichnen.
Der Verkehrs-Experte der Polizei erklärt auch, warum auf einem kurzen Abschnitt der Hohenwarter Straße ein Tempolimit von 30 km/h gilt: Weil nämlich in diesem Bereich der Fahrrad-Schutzstreifen unterbrochen ist. Und zwar, damit Autofahrer – die ja diese Schutzstreifen grundsätzlich nicht befahren dürfen – hier am Straßenrand parken können, um die in diesem Abschnitt angesiedelten Geschäfte zu besuchen. Damit die Radler in diesem kurzen Stück aber auch ohne Schutzstreifen sicherer unterwegs sind, wurde auf diesen etwa 300 Metern ein Tempolimit von 30 km/h verhängt.
Diese Hintergründe kennt Martha Metzeler, doch ihre Erfahrung zeigt: Eine so kurze „Zone 30“ sei schlicht und ergreifend „sinnlos“. Weil die Schilder keiner wahrnehme – oder sich zumindest kaum jemand daran halte. Aber ihr geht es ja auch nicht um diesen Abschnitt, sondern um den gesamten Straßenverlauf: Denn sie will in der Hohenwarter Straße durchgehend ein Tempolimit von 30 km/h erreichen, damit die Kinder sicherer unterwegs seien. Deshalb sammelt sie die Unterschriften, die sie dann im Rathaus abgeben will.
„Wir nehmen jede Bürger-Eingabe sehr ernst“, versichert Stadtjurist Florian Erdle gegenüber unserer Zeitung. Und er betont auch, dass die Anzahl der Unterschriften dabei nicht das Entscheidende sei. Jeder Fall werde geprüft. Erdle verweist aber zugleich darauf, dass die Zuweisung von Tempo-Zonen an klare Vorgaben gebunden sei. Da könne die Stadtverwaltung „nicht nach Belieben“ handeln. Das zeigte sich erst im Oktober, als im Bauausschuss ein Antrag von Anwohnern der Schirmbeckstraße auf „Zone 30“ abgewiesen wurde – denn nach Meinung der Stadtverwaltung gab es schlichtweg keine rechtliche Handhabe, dort ein solches Tempolimit anzuordnen.
Stadtjurist Erdle erklärt aber zugleich, dass ein Tempolimit nur eine Möglichkeit sei und man auch immer mögliche Alternativen im Blick haben müsse. In diesem Frühjahr finde jedenfalls wieder eine „Verkehrsschau“ in Pfaffenhofen statt, bei der Vertreter aus dem Rathaus und von der hiesigen Polizei Brennpunkte besichtigen. Gut möglich, dass die Delegation nächstes Mal auch in der Hohenwarter Straße Station macht.
Ausgebremste Anwohner in der Schirmbeckstraße
In der Schirmbeckstraße blitzen die Anwohner mit ihrem Antrag auf "Tempo 30" ab – keine rechtliche Handhabe.
Zur Erinnerung: Im August war von Anwohnern der Schirmbeckstraße der Antrag auf „Tempo 30“ samt Unterschriftenliste vorgelegt worden. Dabei wurde auf eine Vereinbarung aus dem Jahr 1994 verwiesen, in der bei Aufstellung des hier geltenden Bebauungsplans Nr. 87 „An der Trabrennbahn“ von der Stadt bei erhöhter Verkehrsbelastung eine 30er-Zone in Aussicht gestellt worden war.
Aufgrund dieses Antrags wurde von der Stadtverwaltung im September eine Verkehrszählung durchgeführt. Die Messungen, die mit Hilfe eines Zählgeräts erfolgten, „haben in der Menge keine erheblichen Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ergeben“, hieß es zum Ergebnis. Das Verkehrszeichen „Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen“ aus Richtung Anton-Schranz-Straße wurde erneuert.
Eine Überprüfung nach der Straßenverkehrsordnung auf eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h hat nach Angaben der Kommunalverwaltung in Sachen Schirmbeckstraße ergeben, dass wegen der geringen Verkehrsdichte eine Anordnung der 30er-Zone wegen Lärmbelästigung nicht erfolgversprechend ist – ungeachtet dessen wäre hier ein spezielles Gutachten nötig. Zudem sei festgestellt worden, dass „keine hohe Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte besteht und mit keinem hohen Querungsbedarf zu rechnen ist“.
Außerdem sei aufgrund der Vorfahrtsstraße eine „Zone 30“ rechtlich gar nicht möglich. Und ferner hat man im Rathaus festgestellt, dass der Straßencharakter nicht mit den anliegenden Straßen des Wohngebiets vergleichbar sei, in denen ein Tempolimit von 30 km/h gilt. Desweiteren bestünden auch „keine besonderen örtlichen Verhältnisse mit Gefahrenlage“.
Unterm Strich kam die Stadtverwaltung zu dem Fazit, dass aus den genannten Gründen keine rechtliche Möglichkeit gesehen wird, ein Tempolimit von 30 km /h in der Schirmbeckstraße anzuordnen. Deswegen könne dem Antrag der Anwohner nicht entsprochen werden – so lautete die Beschluss-Empfehlung an den Bauausschuss. Und das Gremium folgte dieser einhellig.