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Media Saturn-Minderheitsgesellschafter Erich Kellerhals klagt wieder einmal, weil er Pieter Haas als Geschäftsführer nicht dulden will 

(ty) Das Verfahren, in dem es um eine einstweilige Verfügung ging, hatten Erich Kellerhals und seine Convergenta Invest GmbH bereits im August 2014 verloren. Am 10. Februar geht es nun erneut um den Media Markt-Geschäftsführer Pieter Haas, dieses Mal im Hautpverfahren. Erich Kellerhals will ihn weg haben.

Die Handelskammer des Landgerichts Ingolstadt hatte im August 2014 den Antrag auf Ablösung von Pieter Haas als Geschäftsführer der Media Saturn Holding GmbH abgelehnt. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wurde abgelehnt, da die Kammer der Ansicht ist, dass die Bestellung von Pieter Haas zum Geschäftsführer wirksam ist. Die Bestellung ist nach Auffassung der Kammer auch weder treuwidrig noch unzumutbar. Zudem hatte die Kammer damals auch keine besondere Dringlichkeit für eine vorläufige Entbindung gesehen. „Erhebliche Nachteile, die einen nicht wiedergutzumachenden Schaden zur Folge haben, sind für die Kammer nicht ersichtlich“, hatte der vorsitzende Richter gesagt.

Was hat Erich Kellerhals an Pieter Haas eigentlich auszusetzen? Im Jargon von Erich Kellerhals ist Haas ein Verräter. Weil er bereits vier Jahre lang Geschäftsführer der Media Saturn Holding (MSH) war, um dann seinen Posten fristlos zu kündigen und zur Metro zu wechseln. Weil der permanente Gesellschafterstreit ein vernünftiges Arbeiten unmöglich gemacht habe, wie Haas sagt. Weil er einfach den besseren und natürlich besser dotierten Posten bei der Metro wollte, sagen die Anwälte von Kellerhals. Ein „Verräter“ eben, der die MSH im Stich gelassen habe.

Seine Eignung als Geschäftsführer indes, die steht wohl schon deshalb außer Zweifel, weil er den Job eben bereits vier Jahre gemacht hatte und zu dieser Zeit wohl auch das Vertrauen von Erich Kellerhals genossen hatte. Seiner fristlosen Kündigung 2013 hatte Kellerhals ebenso wenig widersprochen wie der von Haas einseitig erklärten Nichteinhaltung des Wettbewerbsverbotes. Dies hätte ihm nämlich untersagt, gleich nach seiner außerordentlichen fristlosen Kündigung bei Metro anzuheuern.

Nach dem Ausgang des Verfahrens im August, als es um die einstweilige Verfügung ging, scheint es nicht eben wahrscheinlich, dass Erich Kellerhals nun im Hauptverfahren die Sieg davontragen wird.


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