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Wichtige Infos für Minijobber

(ty) Wie die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung in Bayern informieren, ist auch für geringfügig Beschäftigte – so genannte Minijobber – der Pflichtbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung seit Jahresbeginn niedriger geworden. „Weil der allgemeine Beitragssatz von 18,9 auf 18,7 Prozent gesunken ist, zahlen Minijobber aus eigener Tasche jetzt nur noch 3,7 statt zuvor 3,9 Prozent zur Rentenversicherung“, erklärt Lorenz Lochhuber, der Leiter des Sachgebiets für besondere Soziale Angelegenheiten am Pfaffenhofener Landratsamt.

Bei einem monatlichen Entgelt von beispielsweise 450 Euro zahlt der Arbeitnehmer jetzt 16,65 Euro statt 17,55 Euro als Rentenbeitrag. Unverändert bleibt dagegen, dass der Arbeitgeber pauschal weitere 15 Prozent an die Rentenversicherung abführt.

Und auch bei geringfügig entlohnten Beschäftigten in Privathaushalten wird es günstiger, wie Lochhuber vorrechnet. Hier zahlt der Minijobber seit Januar dieses Jahres 13,7 Prozent anstelle von bisher 13,9 Prozent seines Arbeitsentgelts als Beitrag zur Rentenversicherung. Der private Arbeitgeber führe indes nach wie vor fünf Prozent an die Rentenversicherung ab.

„Geringfügig Beschäftigte erwerben durch diese niedrigen Beiträge Ansprüche auf das volle Leistungspaket der gesetzlichen Rentenversicherung“, erläutert Lochhuber. „So können sie sich beispielsweise für den Fall einer Erwerbsminderung absichern oder einen Anspruch auf eine medizinische oder berufliche Rehabilitation erwerben. Außerdem zählen die Beschäftigungszeiten in vollem Umfang für die spätere Altersrente mit.“


Auf Antrag können sich Minijobber allerdings auch von der Versicherungspflicht befreien lassen, wie das Landratsamt erklärt. „Damit verzichten sie jedoch auf den umfassenden Versicherungsschutz.“ Deshalb der Rat aus der Kreisbehörde: Wer dies in Erwägung ziehe, sollte sich auf jeden Fall vorher von den Experten der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Die Kontaktdaten der Auskunfts- und Beratungsstellen findet man unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
Allgemeine Infos gibt es auch am kostenlosen Servicetelefon unter der Nummer (08 00) 10 00 4 80 88

 

Sondertermine: TÜV für Zugmaschinen

 (ty) Die „TÜV Süd Auto Service GmbH“ bietet seit 9. Februar wieder die Untersuchung der landwirtschaftlichen Zugmaschinen als Sondertermin im Landkreis Pfaffenhofen an. Das Landratsamt gab jetzt entsprechenden die Sammeltermine und die jeweiligen Orte bekannt. „Die Zugmaschinenhalter werden gebeten, die zugeteilten Termine unbedingt einzuhalten, um unnötige Stauungen zu vermeiden“, heißt es dazu.

Der TÜV führt zu den jeweiligen Terminen auch Untersuchungen gemäß Paragraf 19 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) durch. Es handelt sich dabei um Abnahmen von Veränderungen am Fahrzeug – zum Beispiel, wenn eine andere Bereifung montiert wurde. In solchen Fällen ist neben der Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein) auch die Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) mitzubringen.

Hier die weiteren Ansetzungen der Sondertermine im Überblick: 

Montag, 23. Februar:

8 bis 9.30 Uhr: Oberstimm (Haus der Bäuerin)

8 bis 10 Uhr: Schweitenkirchen (Bauhof)

10 bis 11.30 Uhr: Westenhausen (Feuerwehrhaus)

10.30 bis 12.30 Uhr: Sünzhausen (Gasthof Obermaier)

8 bis 9 Uhr: Hohenwart (Bauhof)

13.30 bis 15.30 Uhr Gundelshausen (Gasthaus Federl) 

Dienstag, 24. Feburar:

8 bis 9 Uhr
Jetzendorf (Gasthaus „Zur Post“)

9.30 bis 10.30 Uhr Hirschenhausen (Gasthaus Hecht)

11.30 bis 14 Uhr Reichertshausen (Bauhof) 

Freitag, 27. Februar:

8 bis 10 Uhr Geisenfeld (Bauhof) 

 

Fasching: Behörden schließen früher

(ty) Am Rosenmontag, 16. Februar, und Faschingsdienstag, 17. Februar, haben das Landratsamt Pfaffenhofen, seine Außenstellen sowie der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises (AWP) vormittags von 8 bis 12.30 Uhr (Annahmeschluss Zulassungsstelle: 12 Uhr) für den Parteiverkehr geöffnet. Nachmittags ist geschlossen. Die Außenstelle Nord in Vohburg schließt bereits um 12 Uhr; Annahmeschluss bei der Zulassung ist hier um 11.30 Uhr. 

 

Sportlerehrung: Schnell noch melden

(ty) Auch heuer werden die Sportler, die im vergangenen Jahr überregional erfolgreich waren, im Rahmen der schon traditionellen Sportlerehrung des Landkreises Pfaffenhofen gewürdigt. Das Landratsamt bittet daher alle Sport- und Schützenvereine, die für eine Ehrung in Frage kommenden Sportler bis spätestens 18. Februar zu melden. Auch Sportler, die die Kriterien für eine Ehrung erfüllen und im Landkreis wohnen, aber einem Verein außerhalb des Landkreises angehören, können eine Auszeichnung selbst beantragen oder beantragen lassen.

Geehrt werden unter anderem Einzelsportler, die Platz eins bis drei bei bayerischen Meisterschaften, Platz eins bis acht bei deutschen Meisterschaften, Platz eins bis 15 bei Europameisterschaften oder Platz eins bis 20 bei Weltmeisterschaften erreicht haben. Ebenso reicht eine Teilnahme an einer Olympiade. Die Ehrenordnung und das entsprechende Formblatt können im Büro des Landrats unter Telefon (0 84 41) 27 39 4 bei Astrid Appel angefordert werden. Sie steht auch für Fragen zur Verfügung. Das Landratsamt weist darauf hin, dass aus organisatorischen Gründen nur die Vereine berücksichtigt werden können, die ihre Meldungen fristgerecht einreichen. Ebenso können nur die Meldungen bearbeitet werden, bei denen die aufgeführten Erfolge mittels Siegerurkunde oder Bestätigung vom Fachverband belegt sind.

 

Fahrplanänderung

(ty) Wegen Bauarbeiten in Pfaffenhofen kommt es am Samstag, 21. Februar, von 0.40 bis 1.40 Uhr zu Fahrplanänderungen mit Schienenersatzverkehr im Regionalverkehr der Deutschen Bahn.  Alle Infos dazu gibt es vorab unter http://bit.ly/1Buv64O.

 

 

 

 

 


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