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Denn die Polizei stellte fest, dass gegen einen 19-jährigen Dachauer ein Haftbefehl bestand: Er war wegen Beleidigung und Körperverletzung verurteilt worden, hatte den Arrest aber nie angetreten

(ty) Eine eigentlich harmlose Verkehrskontrolle endete für einen 19-jährigen Dachauer gestern Abend in der Jugendarrest-Anstalt in München, da festgestellt wurde, dass der junge Mann einen Jugendarrest nicht angetreten hatte und deshalb ein Haftbefehl gegen ihn erlassen worden war. Gegen 19.45 Uhr wurde der 19-Jährige im Gewerbegebiet von einer Streifenbesatzung zu einer allgemeinen Verkehrskontrolle angehalten. Bei der Fahndungsüberprüfung stellten die Beamten fest, dass gegen den jungen Mann ein Haftbefehl bestand. Im April vergangenen Jahres hatte er sich nämlich den Angaben zufolge im Streit um einen Parkplatz ein hitziges Gefecht geliefert, was vor dem Amtsgericht zu einer Verurteilung wegen Beleidigung und Körperverletzung geführt hatte. Da der 19-Jährige den Arrest aber nicht angetreten hatte, war ein Haftbefehl erlassen worden. Deshalb nahm die Spazierfahrt des junge Mannes nun ein unverhofftes Ende hinter Gittern. 


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