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Die Zahl der Personen, bei denen eine Berufskrankheit anerkannt wurde, ist in Bayern in den vergangenen fünf Jahren um fast 27 Prozent gestiegen 

(ty) Immer mehr Menschen in Bayern werden durch den Beruf krank. So gab es im Jahr 2013 insgesamt 9674 angezeigte Verdachtsfälle auf eine Berufskrankheit im Freistaat – das sind 331 Fälle mehr als im Jahr zuvor. Die Zahl der Betroffenen, bei denen eine Berufskrankheit tatsächlich anerkannt wurde, ist in Bayern in den vergangenen fünf Jahren sogar um 26,7 Prozent gestiegen. Erhielten 2008 nur 1827 Betroffene eine entsprechende Anerkennung von der gesetzlichen Unfallversicherung, waren es Ende 2013 bereits 2316 Personen. Das berichtet die Krankenkasse „IKK classic“ und bezieht sich auf aktuelle Daten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und der gesetzlichen Unfallversicherung.

„Gefährliche und gesundheitsschädliche Verrichtungen werden in aller Regel von den Männern verrichtet“, berichtet Karl Simon, Landesgeschäftsführer der „IKK classic“ für Bayern. So betragen die Männeranteile bei den anerkannten Berufskrankheiten, tödlichen Arbeitsunfällen und bei Todesfällen aufgrund einer Berufskrankheit zwischen 91 und 98 Prozent. In Bayern gab es im Jahr 2013 demnach 192 Todesfälle infolge einer Berufskrankheit.

„Voraussetzung für die Anerkennung einer Berufskrankheit ist, dass die Ursache für den Gesundheitsschaden die ausgeübte berufliche Tätigkeit ist und die Erkrankung in der Berufskrankheiten-Liste genannt wird“, erläutert Simon. „Besteht ein Versicherungsschutz, haben Betroffene Anspruch auf Entschädigung durch die gesetzliche Unfallversicherung.“ Das vorrangige Ziel bestehe darin, mit allen geeigneten Mitteln die Folgen der Berufskrankheit zu mildern und eine Verschlimmerung zu vermeiden. Um dieses Ziel zu erreichen, erbringe die Unfallversicherung Leistungen, die von der medizinischen Versorgung bis hin zu beruflichen Maßnahmen reichen können. „Verbleiben trotz qualifizierter Rehabilitationsmaßnahmen körperliche Beeinträchtigungen mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent, hat der Betroffene Anspruch auf eine Rente“, so Simon.

Welche Krankheiten in die Berufskrankheiten-Liste aufgenommen werden, entscheide die Bundesregierung auf Vorschlag eines ärztlichen Sachverständigenbeirats“. Das ist ein unabhängiges Beratungsgremium beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Für die Aufnahme in die Liste muss eine Erkrankung durch besondere Einwirkungen verursacht worden sein, denen Menschen durch ihre berufliche Tätigkeit in erheblich stärkerem Maß ausgesetzt sind als die übrige Bevölkerung.

Die Liste umfasst derzeit 77 Berufskrankheiten und wurde zum 1. Januar um vier weitere Krankheitsbilder erweitert: Kehlkopfkrebs, Carpaltunnel-Syndrom, Gefäßschädigungen der Hand durch stoßartige Krafteinwirkung (Hypothenar-Hammer-Syndrom und Thenar-Hammer-Syndrom) und bestimmte Formen des weißen Hautkrebses. Mit großem Abstand ist Lärmschwerhörigkeit die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit, so Simon.


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