Nach dem Eingriff an der Augsburger Hessing-Klinik war es zu Komplikationen gekommen – zwei Wochen später war das Kind tot
(ty) Im April 2010 war ein 13-jähriger Bub aus Wolnzach an der Augsburger Hessing-Klinik wegen einer Wirbelsäulenverkrümmung operiert worden. Doch es kam zu Komplikationen: Eine Schraube verletzte die Speiseröhre – und rund zwei Wochen später starb das Kind an einem Blutungsschock. Am Augsburger Schöffengericht wurden heute die beiden Ärzte freigesprochen – es ging um die Frage der fahrlässigen Tötung.
Was passiert ist, sei tragisch, aber nicht strafbar, sagte die Richterin laut einem Online-Bericht der Augsburger Allgemeinen Zeitung in ihrer Urteilsbegründung. Sowohl die Verteidiger der beiden auf der Anklagebank sitzenden Ärzte als auch die Staatsanwaltschaft hatte einen Freispruch gefordert. Das Gericht stützte sich bei seinem Urteil auf die Aussagen von Sachverständigen.
Die Eltern des gestorbenen Buben wollen nun möglicherweise auf zivilrechtlichem Wege gegen das Krankenhaus vorgehen. Ihr Anwalt erklärte nach dem Bericht der Augsburger Allgemeinen, die Ärzte hätten das Ergebnis der OP besser kontrollieren müssen.