Der CSU-Abgeordnete Karl Straub: "Wir müssen dem Schicksal der jungen Asylbewerber bei uns gerecht werden und gleichzeitig auch den Ausbildungs- und Fachkräftebedarf unserer Wirtschaft sehen"
(ty) Es geht um junge Asylbewerber, die einen Praktikumsplatz, eine Ausbildungsstelle oder einen Arbeitsplatz suchen. Das wirft auf dem Arbeitsmarkt Fragen auf: Auf der einen Seite kämpfen auch die Pfaffenhofener Unternehmen mit Nachwuchsmangel, auf der anderen Seite besteht auf Seiten der Arbeitgeber große Verunsicherung hinsichtlich des Risikos einer eventuellen Abschiebung des Asylbewerbers. Der Wolnzacher Landtagsabgeordnete Karl Straub (CSU), der auch Vorsitzender des Parlamentskreises Mittelstand im Landtag ist, zeigt nun auf, „dass das geltende Recht sowohl für anerkannte als auch für geduldete Asylbewerber großzügige Möglichkeiten schafft, eine betriebliche Ausbildung aufzunehmen, abzuschließen und auch im Ausbildungsberuf zu arbeiten“.
Bei anerkannten Asylbewerbern stelle sich die Frage der Abschiebung nicht, so Straub. Sie stünden uneingeschränkt der Wirtschaft als „Arbeitskräfte-Potential“ zur Verfügung. Der Staat habe hier ebenfalls ein hohes Interesse, dass möglichst schnell durch Beschäftigung der Lebensunterhalt gesichert werde, um die Staatskassen zu entlasten. Straub weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass angesichts der massiv gestiegenen Asylbewerberzahlen auch die Zahl derjenigen, die aufgrund ihres Asylantrags ein Aufenthaltsrecht erhalten, stark gestiegen sei – insbesondere sei die Anerkennungsquote bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
Doch auch für abgelehnte und geduldete Asylbewerber gebe es im Rahmen der bestehenden Gesetze viele Möglichkeiten einer Ausbildung und einer Arbeitsstelle, so Straub weiter. Dem verständlichen Wunsch nach Planungssicherheit für den Ausbildungsbetrieb und den Auszubildenden werde durch Anpassungen im Verwaltungsvollzug entsprochen. Ganz wichtig sei hier die intensive Zusammenarbeit des potentiellen Arbeitgebers mit der Ausländerbehörde, die Auskunft über den Aufenthaltsstatus geben kann.
Duldungen könnten, so Straub, grundsätzlich für ein ganzes Berufsausbildungsjahr erteilt werden – nach erfolgreichem Abschluss eines Ausbildungsjahres schließe sich jeweils die Duldung für das nächste Jahr an. Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung könne eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, diese könne bereits von Anfang an für zwei Jahre erfolgen. Darauf könnten sich die Arbeitgeber verlassen, betont Straub. Voraussetzung allerdings sei allerdings, dass die Identität des Asylbewerbers geklärt sei, dass die Ausbildung erfolgreich absolviert werde und dass keine strafrechtlichen Tatbestände vorlägen.
„Wir müssen dem einzelnen Schicksal der jungen Asylbewerber bei uns gerecht werden und gleichzeitig auch durchaus den Ausbildungs- und Fachkräftebedarf unserer Wirtschaft sehen. Das muss einhergehen mit der Planungssicherheit, die die Unternehmer brauchen“, sagt Straub. „Genau das gelingt im Rahmen unseres bereits geltenden Rechts und mit entsprechenden Anpassungen im Verwaltungsvollzug“, so Straub, der abschließend feststellt: „Wir sind hier auf einem guten Weg.“