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MdL Karl Straub beim Pfaffenhofener CSU-Kreisparteitag zur Asylpolitik

(zel) Der Pfaffenhofener SPD-Kreisvorsitzende Markus Käser wirft dem Wolnzacher Landtagsabgeordneten Karl Straub (CSU) „verfassungswidrige Stimmungsmache“ vor. Konkret bezieht er sich auf Äußerungen von Straub bei der Delegiertenversammlung am vergangenen Montag in Hettenshausen, wo dieser zum CSU-Kreischef gewählt worden war. Straub hatte betont, man brauche Möglichkeiten, um Flüchtlingen im Falle des Asyl-Missbrauchs die Leistungen zu kürzen. Zugleich sprach er sich dafür aus, Asylbewerbern das Taschengeld zu kürzen und ihnen stattdessen wieder Sachleistungen zu geben. Das würde den Anreiz verringern, nach Deutschland zu kommen. Hier hören Sie den entsprechenden Ausschnitt aus der Rede von Straub.

„Das ist bewusste Stimmungsmache und obendrein rechtlich nicht umsetzbar“, kritisiert Käser in einem heute veröffentlichten persönlichen Statement. Das Bundesverfassungsgericht habe bereits in einem Urteil von 2012 festgestellt, dass Kürzungen der Mittel unter das Existenzminimum in Deutschland nicht zulässig seien, da auch den Asylbewerbern ein menschenwürdiges Existenzminimum zustehe. „Auch ein zu erwartender sehr kurzer Aufenthalt in Deutschland und die migrationspolitische Erwägung, die Einreise aus bestimmten Ländern zu minimieren, können rein rechtlich eine solche Kürzung eindeutig nicht rechtfertigen“, schreibt Käser.

Straub hatte beim CSU-Kreisparteitag am Montagabend vor rund 140 Delegierten aus den Ortsverbänden seiner Partei wörtlich gesagt: „Wir müssen bei Missbrauch des Asyl-Gesetzes Möglichkeiten haben, die Leistungen zu kürzen.“ Grundsätzlich sprach sich Straub dafür aus, den Flüchtlingen das Taschengeld zu kürzen und stattdessen wieder Sachleistungen einzuführen. „Dann ist der Anreiz wesentlich geringer, zu uns zu kommen, um wirtschaftliche Perspektiven zu haben.“ Man müsse alles dafür tun, damit Wirtschaftsflüchtlinge erst gar nicht kommen, betonte Straub und warb in diesem Zusammenhang unter anderem für eine Asyl-Sozialberatung vor Ort, also in den jeweiligen Ländern.

Ausführlicher Artikel zum Thema: „Verfassungswidrige Stimmungsmache“


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