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2,5 Millionen "ungeliebte" Briefe: Wenn Post vom Bayerischen Polizeiverwaltungsamt kommt, geht es meist um zu schnelles Fahren 

(ty) In Bayern wird noch immer gerne gerast. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind denn auch der häufigste Grund, wenn im Postkasten ein Brief des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes landet. In rund 2,5 Millionen Fällen bekamen im Jahr 2014 Verkehrsteilnehmer Post vom Bayerischen Polizeiverwaltungsamt. Etwa 45 Prozent aller Verfahren gingen dabei auf das Konto von Geschwindigkeitsverstößen. Oftmals waren diese so gravierend, dass ein Fahrverbot verhängt werden musste: 58 Prozent der 60 938 Fahrverbote entfielen darauf. Den absoluten Negativrekord stellte dabei ein 27-jähriger Oberpfälzer auf, der auf einer Bundesstraße statt erlaubter 100 mit 237 km/h durch die Nacht jagte.

„1200 Euro Geldbuße und drei Monate Fahrverbot sind hier mehr als angemessen“, stellt der neue Präsident des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes, Timo Payer, klar. Und er ergänzt: „Auch Motorradfahrer haben keinen Freifahrtschein.“

Payer steht der für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsverstößen in ganz Bayern zuständigen Behörde seit dem 1. Februar vor. So verwundert es nicht, dass er bei der Vorstellung der Jahresstatistik 2014 klare Positionen vertritt: „Oberstes Ziel der Ahndung ist das Herbeiführen einer Bewusstseinsänderung der Verkehrsteilnehmer.“ Er setzt auf Kontrollen an ausgewiesenen Unfallschwerpunkten. „Dadurch kann die Verkehrssicherheit am effizientesten erhöht werden“, so Payer weiter. Auch eine Optimierung der Maßnahmen durch den Einsatz modernster digitaler Technik liegt ihm am Herzen.

Von der Behörde wurden 1 976 990 Verwarnungen (Verstöße mit einer vorgesehenen Strafe bis 55 Euro) bearbeitet. 3,04 Prozent weniger als im Vorjahr. Hierunter fallen zum Beispiel auch Parkvergehen. Akzeptiert der Verkehrsteilnehmer dieses vereinfachte Verfahren und zahlt das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche, so ist der Fall abgeschlossen. Die große Mehrheit (86,42 Prozent) der Betroffenen entschied sich für diesen Weg.

Die übrigen Fälle mussten in das eigentlich für Strafen ab 60 Euro vorgesehene und aufwendigere förmliche Bußgeldverfahren übergeleitet werden. Dies ist mit zusätzlichen Gebühren und Auslagen (in der Regel 28,50 Euro) für die Betroffenen verbunden.

488 381 Verstöße waren so schwerwiegend, dass sie bereits dem Grunde nach eine Bearbeitung im förmlichen Bußgeldverfahren erforderlich machten. Die hier zu verzeichnende Steigerungsrate von 3,73 Prozent beruht insbesondere auf einer Zunahme der Geschwindigkeits- und Abstandsverstöße.

Zusammen mit den aus dem Verwarnungsbereich übergeleiteten Angelegenheiten waren schließlich 818 787 Bußgeldbescheide zu erlassen. Knapp ein Prozent mehr als im Vorjahr. 76 Prozent dieser Verkehrssünder waren männlich, 24 Prozent weiblich.

Auffallend ist aber auch die kontinuierlich zurückgehende Einspruchsquote gegen Bußgeldbescheide. Betrug diese im Jahr 2010 insgesamt noch 8,01 Prozent, so sank sie 2014 bereits auf 6,82 Prozent. Der zunehmende Aufdruck des Fahrerfotos auf die Anhörungsbögen dürfte hier eine maßgebliche Rolle spielen.

Im Bereich der für grobe oder beharrliche Pflichtverletzungen vorgesehenen Fahrverbote (60 938) liegt der Schwerpunkt neben den Geschwindigkeitsverstößen (57,62 Prozent) weiterhin bei den Alkohol- und Drogendelikten (23,82 Prozent) sowie den Abstandsunterschreitungen (13,44 Prozent).

Die Gesamteinnahmen aus Verwarnungs- und Bußgeldverfahren betrugen im Jahr 2014 gut 120 Millionen Euro. Leider mussten in 185 627 Fällen die Finanzämter mit der Vollstreckung der Forderung beauftragt und beim Amtsgericht Viechtach 39 443 Anträge auf Erzwingungshaft gestellt werden.

Neben dem unverantwortlichen Raser, der mit 237 km/h durch die Nacht jagte, stellte das Bayerische Polizeiverwaltungsamt weitere traurige Rekorde fest: Die höchste Geldbuße kassierte mit 7 602,50 Euro ein 38-jähriger Unternehmer, der seinen Fahrer unter erheblicher Missachtung der Lenk- und Ruhezeiten einsetzte. Mit einer 760-prozentigen Überschreitung der zulässigen Anhängelast von 1000 Kilogramm wurde ein 45-Jähriger erwischt. Die Anhängerbremse war zudem wirkungslos. Eine absolute Unbelehrbarkeit dokumentierten 25 Voreintragungen im Fahreignungsregister einer 34-jährigen Verkehrsteilnehmerin. 


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