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Die Staatsanwaltschaft entlastet Sibylle Dworazik im Fall Haderthauer von dem Vorwurf, Akten manipuliert zu haben  

(ty) Der Landgerichtsarzt Hubert Haderthauer ist bekanntlich nicht nur wegen der leidigen Modellautoaffäre in die Fänge der Justiz geraten, sondern auch wegen angeblich zu Unrecht abgerechneter Drogen-Screenings. Und wegen diesem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht München hatte der Anwalt von Haderthauer, Gerd Tersteegen, die Präsidentin des Landgerichtes Ingolstadt, Sibylle Dworazik, der Aktenmanipulation bezichtigt. Das Ermittlungsverfahren gegen die Landgerichtspräsidenten hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt jetzt nach Prüfung aller Vorwürfe eingestellt.

Dworazik – so die Vorwürfe –  soll die Prozessakten manipuliert haben. Sie habe die zunächst Akteneinsicht verweigert, sie dann zwar aushändigen müssen, aber sofort wieder zurückgefordert, um sie in manipulierter Form wieder vorzulegen. Die 300 Seiten seien danach erkennbar mit Bleistift durchnummeriert worden. „Diese Zahlen hat man ausradiert und durch neue ersetzt. Außerdem fehlt in der Akte zumindest ein wesentliches Schriftstück", so Anwalt Tersteegen.

„Das aufgrund der Strafanzeige des Herrn Rechtsanwalts Tersteegen eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen die Präsidentin des Landgerichts Ingolstadt, Sibylle Dworazik, wurde durch die Staatsanwaltschaft Ingolstadt eingestellt“, heißt es heute von Seiten der Staatsanwaltschaft. Tersteegen habe der Präsidentin Urkundenfälschung in einem beim Verwaltungsgericht München geführten Verfahren vorgeworfen und entsprechende Strafanzeige gestellt.

„Die durchgeführten Ermittlungen haben nun ergeben, dass die Vorgehensweise der Präsidentin rechtmäßig war und eine Straftat somit nicht vorliegt“, so die Staatsanwaltschaft. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof habe inzwischen entschieden, dass Hubert Haderthauer kein Recht auf Akteneinsicht in die Akte des Landgerichts Ingolstadt zustehe. „Die Entscheidung der Präsidentin, Akteneinsicht nur in einen Teil der Akte zu ermöglichen, stand somit im Einklang mit dem Gesetz.“

Grund für die erfolgte Abänderung der Seitenzahlen sei die Anordnung des Verwaltungsgerichts München gewesen, dass vorgelegte Akten stets fortlaufend zu nummerieren seien. Weiterhin habe die Sibylle Dworazik dem Verwaltungsgericht München und somit für Haderthauer und seinen Rechtsanwalt erkennbar mitgeteilt, dass sie nur Teile der Akte des Landgerichts Ingolstadt vorlegt. 

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