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Antworten von Landrat Martin Wolf (CSU) zur Giebel-Affäre: Warum wurde der Baustopp ignoriert? Warum fehlt nun ein Beschluss? Warum wird der Prüfungsbericht nicht öffentlich gemacht?

Audio: "Da gibt es nichts zu beschönigen" – das komplette Interview mit Wolf zum Anhören

Von Tobias Zell

Der Pfaffenhofener Landrat Martin Wolf (CSU) macht keinen Hehl daraus, dass die Giebel-Affäre ein unerfreuliches Thema ist. Das Landratsamt hatte sich bei seiner eigenen Erweiterung bekanntlich einen Giebel genehmigt, der dann wieder abgerissen wurde, weil ein Nachbar wegen der Schattenwirkung dagegen geklagt hatte. Außerdem kam ans Licht, dass die Kreisbehörde einen gerichtlich verhängten Baustopp ignoriert hatte. All das brachte den Landkreis bundesweit in die Schlagzeilen. Und kürzlich stellte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband (BKPV) nun fest, dass der Vergleich, der mit dem Nachbarn geschlossen wurde und der als zentralen Punkt eben den Giebel-Abriss beinhaltet, schwebend unwirksam ist. 

Denn es fehlt nach Einschätzung des BKPV ein politischer Beschluss zum konkreten Inhalt des Vergleichs. Und Wolf will da auch gar nicht widersprechen. „Das ist schon eine zutreffende Sichtweise.“ Man habe vom Kreisgremium den Auftrag gehabt, einen Vergleich zu erwirken, erklärt er. Und das sei gelungen. Die Rechtsvertreter beider Seiten hätten diesem Vergleich zugestimmt und das Gericht habe ihn dann auch angenommen. Daraufhin wurde der Giebel abgerissen und durch eine Dachschräge ersetzt. Aber jetzt sage der Prüfungsverband – so formuliert es Wolf: „Euer Rechtsanwalt hat zwar zugestimmt für Euch, aber er hat eigentlich kein Mandat gehabt. Oder Ihr habt ihm im Nachhinein das nicht abgesegnet.“ Deshalb bewertet der BKPV den Vergleich als schwebend unwirksam.

Man musste immer davon ausgegangen, dass in dem Prüfungsbericht Anmerkungen stehen, wonach man an der einen oder anderen Stelle etwas anderes machen müsse, so Wolf. Aber man wollte auch keinesfalls, „unterwegs „zick-zack weitere Beschlüsse treffen“. Deshalb – so hatte er bereits vor einigen Wochen gesagt – habe man vor dem Vorliegen des BKPV-Berichts ganz bewusst keine Beschlüsse zum Giebel mehr gefällt. Jetzt fehlt jedenfalls noch der Beschluss, der den Inhalt des getroffenen Vergleichs absegnet, wie Wolf im Interview mit unserer Zeitung bestätigt.

Man mag sich indes gar nicht ausdenken, was passieren würde, wenn das Gremium dem Inhalt des Vergleichs nun im Nachhinein nicht zustimmt. Doch Wolf gibt sich überzeugt davon, dass im Bau- und Vergabeausschuss das Votum nachträglich gefasst wird. Andernfalls würde das Gremium ja gegen seinen eigenen Auftrag stimmen, sagt er. Der Giebel-Abriss hat – inklusive der Anwaltskosten – den Steuerzahler etwa 90 000 Euro gekostet.

Der umstrittene Giebel wurde abgerissen. Das war das Ergebnis eines Vergleichs nach dem Ortstermin des Verwaltungsgerichts. Der Bayerische Kommunale Prüfungsverband hält diesen Vergleich allerdings für schwebend unwirksam – denn es gibt keinen politischen Beschluss dafür. Wolf kann diese Sichtweise nachvollziehen.

Im Interview räumt Wolf auch ein, dass es an dem nicht eingehaltenen Baustopp „nichts zu beschönigen“ gibt. „Da muss man einfach sagen: Das ist falsch gelaufen.“ Wie aber konnte es überhaupt passieren, dass ausgerechnet das Landratsamt einen gerichtlich verhängten Baustopp ignoriert? „Es gab offensichtlich zwischen unseren Rechtsvertretern und dem Gericht Absprachen, bei denen Missverständnisse aufgetreten sind“, sagt Wolf. Die Absprachen seien offensichtlich nicht exakt genau getroffen beziehungsweise nicht schriftlich fixiert worden. Aus Sicht des Landrats war diese Schwarzbau-Episode ein „peinliche Randnotiz, die die gesamte Diskussion unglücklich verlagert“. Denn er weist darauf hin, dass der ignorierte Baustopp nichts zu tun hatte mit der Frage der Zulässigkeit des Giebels.

Außerdem erklärt Wolf im Gespräch mit unserer Zeitung, warum er – entgegen seiner Ankündigung – den BKPV-Bericht nicht öffentlich macht, sondern nur den Entscheidern vorlegen will. Die Erfahrung aus dem Fall Marco Woedl – dem geschassten Geschäftsführer der Ilmtalklinik – habe gezeigt: „Man muss die Berichte bei den Verantwortlichen lassen.“ Es müsse auch zum Schutz der Betroffenen und Mitarbeiter ein Mindestmaß an Vertraulichkeit bestehen.

Dass die Mitglieder des Bauausschusses vor der jüngsten Sitzung nur wenig Zeit hatten, um sich mit dem Inhalt des Berichts-Entwurf zu befassen, ehe sie entscheiden mussten, räumt Wolf ein. Er verteidigt seine Vorgehensweise aber zugleich als „absolut vertretbar, weil ja keine abschließenden Beschlüsse zu treffen waren“. Außerdem findet er, dass ein Kommunalpolitiker in der Lage sein müsse, 30 Seiten in zwei Tagen zu bearbeiten.

Das komplette Interview zu diesem Thema mit Landrat Martin Wolf hören Sie hier: "Da gibt es nichts zu beschönigen"

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