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Nach der Verhandlung des Verwaltungsgerichts scheint klar: Der umstrittene Giebel am Pfaffenhofener Landratsamt wird abgerissen. Heute Nachmittag befasst sich der Bau- und Vergabe-Ausschuss des Kreistags mit der neuen Situation 

Von Tobias Zell

Wenn heute Nachmittag um 15 Uhr der Bau- und Vergabe-Ausschuss des Pfaffenhofener Kreistags zu seiner öffentlichen Sitzung zusammenkommt, dann wird ein Thema mit besonderer Spannung erwartet: Wie reagiert das Gremium auf die neue Entwicklung im Giebel-Streit? Und wie geht der Landkreis mit der neuen Situation um? Das Wichtigste gleich vorab: Landrat Martin Wolf (CSU) will den Ausschuss-Mitgliedern vorschlagen, das Thema im öffentlichen Teil zu behandeln. Das teilte Karl Huber, der Leiter des Landrats-Büros, auf Anfrage unserer Zeitung mit. Außerdem sollen heute, nur wenige Tage nach dem Verwaltungsgerichtstermin, der die Wendung brachte, bereits die Umplanung und die Kostenschätzung dafür vorgestellt werden. 

Bekanntlich war der Landkreis im Rahmen der insgesamt 17 Millionen Euro teuren Generalsanierung des Landratsamts von dem bereits genehmigten Plan abgewichen und hatte sich – sozusagen selbst – beim Neubau zum Hofberg hin einen Giebel genehmigt, der um rund vier Meter höher ausfällt, als die ursprüngliche Planung. Dieser Tektur verweigerte ein Nachbar wegen nicht eingehaltener Abstandsflächen und der daraus resultierenden Verschattungswirkung die Unterschrift und reichte Klage beim Verwaltungsgericht ein. Und damit begann die ganze Aufregung.

Denn das Gericht erließ daraufhin – weil die Klage des Nachbarn  zumindest Aussicht auf Erfolg hat – per Eilentscheidung Ende Januar einen Baustopp am so genannten Bauteil B. An den hielt sich das Landratsamt allerdings nicht so konsequent, wie es das Gericht verfügt und die Gegenseite gewünscht hätte, was beim Verwaltungsgerichtstermin vor Ort in der vergangenen Woche für Empörung bei der Vorsitzenden Richterin und beim Rechtsbeistand des Klägers sorgte. Dass die Arbeiter sogar noch während des Gerichtstermins am Bauteil B am Werkeln waren, machte die Verwunderung noch größer und brachte die Vorsitzende Richterin zu der Bemerkung, so etwas habe sie noch nicht erlebt. 

Vor allem aber erklärte das Verwaltungsgericht nach dem Ortstermin  unmissverständlich, dass es sich in seiner Eilentscheidung vom Januar bestätigt sieht. Und damit war klar: Sollte tatsächlich eine außergerichtliche Einigung scheitern und in dieser Sache ein Urteil gesprochen werden müssen, dann sind die Tage des Giebels höchstwahrscheinlich gezählt und es wird wohl noch unangenehmer für den Landkreis, als der ganze Wirbel um den „Schwarzbau“ eh schon ist. 

Im Angesicht der drohenden Niederlage schwenkte man von Seiten des Landratsamts um.  Die Vertreter des Bauherrn schlugen nun vor: Der Giebel wird zurückgebaut, sprich: abgerissen, und durch eine Dachschräge mit weniger als 45 Grad Neigung und ohne Gaube ersetzt. Das Landratsamt – hier nun wieder als Genehmigungsbehörde – signalisierte daraufhin, man habe baurechtlich keine Bedenken gegen diese Änderung und würde der Kläger-Seite die entsprechenden Pläne auch umgehend zukommen lassen. Damit konnte die Gegenseite leben. Unter zwei Bedingungen. Erstens: Die Pläne müssen vor der Genehmigung vorgelegt und goutiert werden, dann würde man – wenn alles passt – auch einen Rechtsmittelverzicht erklären. Zweitens: Das Landratsamt muss die Anwaltskosten des Klägers übernehmen. 

Sollte das nun tatsächlich alles so kommen und diese „ausgehandelte“ Tektur vom Kläger akzeptiert werden, dann könnte das Landratsamt – auf Basis dieser Veränderungen – weiterbauen und das Verwaltungsgerichtsverfahren hätte sich erledigt. „Mit dieser Lösung kann man leben“, sagte der Kläger nach der Verhandlung in der vergangenen Woche gegenüber unserer Zeitung.

Ob und wie die politischen Vertreter des Landkreises damit leben können, das wird sich heute Nachmittag erstmals in der Sitzung des Bau- und Vergabe-Ausschusses zeigen. Denn natürlich müssen die zuständigen politischen Landkreis-Gremien nun erst einmal entsprechende Beschlüsse fassen. Die heutige Sitzung beginnt um 15 Uhr und findet im Mehrzweckraum (EU05) der Georg-Hipp-Realschule Pfaffenhofen, Niederscheyerer Straße 2, statt. Und wenn es nach Landrat Wolf geht, dann wird die Sache dabei soweit öffentlich behandelt, wie entgegenstehende persönliche Interessen von Beteiligten nicht verletzt werden.

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