Die Dachkonstruktion, die sich das Pfaffenhofener Landratsamt selbst genehmigt und gegen die ein Nachbar geklagt hatte, wird abgerissen – das Symbol der Peinlichkeit verschwindet
(zel) Der umstrittene Giebel, den sich das Pfaffenhofener Landratsamt zum Hofberg hin selbst genehmigt und gegen den ein Nachbar wegen der Schattenwirkung geklagt hatte, wird morgen abgerissen. Damit verschwindet das Symbol der Peinlichkeit, das den Landkreis zuletzt sogar bundesweit in die Schlagzeilen gebracht hatte. Für die ZDF-Sendung „Länderspiegel“ war der Giebel bekanntlich der „Hammer der Woche“.
„Die Giebelspitze auf der Nordseite des Landratsamts-Gebäudes wird am Freitag, 19. September, abgebaut“, teilte die Kreisbehörde heute mit. Erahnen konnte man das schon; denn aus dem Pfaffenhofener Rathaus war kürzlich bereits vermeldet worden, dass „aufgrund von Kran- und Ladearbeiten“ am Freitag von 7 bis 19 Uhr der Hofberg nicht angefahren werden kann.
Der Rückbau des umstrittenen Giebels ist das Ergebnis eines im Rahmen einer Verwaltungsgerichtsverhandlung angebahnten Vergleichs. Vermutlich wäre aber ein Urteil nicht anders ausgefallen. Denn die Vertreter des Verwaltungsgerichts haben bei ihrem Ortstermin ja unmissverständlich klar gemacht, dass sie sich in ihrer Eilentscheidung, mit der sie auf Klage des Nachbarn hin einen Baustopp verhängt haben, bestätigt sahen. Und damit war freilich klar: Hier gibt es für den Landkreis als Bauherrn wenig zu gewinnen. Weshalb man von Seiten der Kreisbehörde dann auch eher kleinlaut zum Rückzug blies und dem Giebel-Abriss zustimmte. Nun soll der Giebel durch eine Dachschräge ersetzt werden – dann passt es mit den Abstandsflächen zum Nachbarhaus wieder.
Der Nachbar hatte, wie mehrfach berichtet, Klage gegen den errichteten Giebel eingereicht, weil der einen Schatten auf sein Haus wirft. Rein Formal ging es dabei weniger um den Schatten, sondern um nicht eingehaltene Abstandsflächen. Diese Ausnahme hatte sich das Landratsamt kurzerhand selbst genehmigt. Als die Verwaltungsrichter dann im Juli anrückten, um den Fall vor Ort in Augenschein zu nehmen, wurde noch eine zweite Peinlichkeit offenbar. Es kam nämlich zu Tage, dass man im Landratsamt den gerichtlich verhängten Baustopp schlichtweg ignoriert hatte und an dem streitgegenständlichen Gebäudeteil fleißig weitergewerkelt hatte. Die Vorsitzende Richterin jedenfalls meinte, so etwas habe sie noch nicht erlebt. Und der vom Landkreis engagierte Anwalt erklärte den ignorierten Baustopp zur allgemeinen Verwunderung damit, dass man den Gerichtsbeschluss "anders gelesen" habe.
Wie das Landratsamt nun heute mitteilt, wurde auf der Basis der mit dem Nachbarn bei dem Gerichtstermin gefundenen Einigung inzwischen eine Tekturplanung erstellt. Diese sei mittlerweile auch von der Bauverwaltung des Landratsamts und unter Beachtung der Vorgaben des Verwaltungsgerichts genehmigt worden. „Statt von einem senkrecht aufragenden Giebel wird das Dachgeschoss des Landratsamts an dieser Stelle künftig von einem Walmdach mit einer Neigung von knapp 45 Grad begrenzt“, heißt es. Oder einfach gesagt: Giebel weg, Dachschräge hin.
„Aufgrund des vom Nachbarn wegen der Beschattung seines Gebäudes angestrengten Verfahrens wird damit dieser Bauteils-Teil des Landratsamts aufgrund des bei dem gerichtlichen Vor-Ort-Termin gefundenen Kompromisses korrigiert, ohne dass ein Urteil gesprochen wurde“, will man seitens der Kreisbehörde noch einmal gesagt wissen. „Das Landratsamt behebt damit einen nach Ansicht des Gerichts vorhandenen Fehler, ohne die Angelegenheit auszustreiten oder den Rechtsweg zu den nächsthöheren Gerichten auszuschöpfen.“
„Wir korrigieren das, weil wir das von jedem anderen Bauherrn auch erwarten würden“, sagt Landrat Martin Wolf (CSU). „Eine Überprüfung der Rechtsmeinung der gerichtlichen Erstinstanz ist keine Option mehr“, ergänzt er. „Das würde den Baufortschritt zu lange verzögern.“ Wolf bedauert indes, „dass die Argumente unserer Verwaltung beim Verwaltungsgericht keinen Niederschlag gefunden haben“.
Die Giebel-Episode kostet den Landkreis – und damit den Steuerzahler – rund 90 000 Euro. Mit etwa 70 000 Euro schlägt der Rückbau des Giebels zu Buche und weitere zirka 20 000 Euro betragen die Anwaltskosten des Nachbarn. Die hat man von Seiten des Landkreises nämlich auch noch zu übernehmen, wie im Rahmen der außergerichtlichen Lösung vereinbart wurde. Die Generalsanierung und Erweiterung des Landratsamts insgesamt kostet bekanntlich um die 17 Millionen Euro.
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