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Die peinliche Episode um den Anbau am Pfaffenhofener Landratsamt ist längst nicht ausgestanden: Es geht um einen fehlenden Beschluss, die Frage der Zuständigkeit, um einen seltsamen Zeitplan – und um Transparenz

Von Tobias Zell

Nach der peinlichen Giebel-Affäre im Rahmen der Erweiterung des Pfaffenhofener Landratsamts, die den Steuerzahler gut 90 000 Euro kosten dürfte, gibt es in der Kreispolitik offenbar zwei Lager: Die einen wollen wohl am liebsten so schnell wie möglich nichts mehr von der ganzen Sache hören, die anderen sehen – ganz im Gegenteil – noch einigen Gesprächs- und Aufklärungsbedarf. Das wurde gestern Nachmittag bei der Sitzung des Bau- und Vergabeausschusses des Kreistags deutlich. 

Auf der Tagesordnung stand das Thema, weil inzwischen der Entwurf des Berichts vom „Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband“ (BKPV) vorliegt, den man in Auftrag gegeben hatte, um die unrühmliche Episode transparent und sauber aufzuklären. Darauf hatte nicht zuletzt Landrat Martin Wolf (CSU) großen Wert gelegt, wie er mehrfach betonte. Schließlich hatte man es mit dem Giebel sogar bundesweit in die Schlagzeilen geschafft – aber nicht im positiven Sinne. Für die ZDF-Sendung „Länderspiegel“ war der Fall damals sogar der „Hammer der Woche“. 

Doch bezüglich der angekündigten Transparenz regte sich von Seiten der SPD grundsätzliche Skepsis: Denn der BKPV-Bericht liegt bereits seit 7. Mai im Landratsamt vor. Erst am 18. Mai aber wurden die Kreisräte darüber informiert, dass sie diesen einsehen könnten – herausgegeben wurde er ohnehin nicht. Und gestern, am 20. Mai, fand schon die Ausschuss-Sitzung statt, in der es letztlich um den Inhalt des Berichts beziehungsweise um die Konsequenzen daraus sowie das weitere Vorgehen ging. 

Elke Drack (SPD) blitzte im Ausschuss mit ihrem Antrag ab – auch ihr Kollege Franz Rothmeier hat sichtlich wenig Freude an dem Thema.

Schon allein das wollte man von Seiten der Sozialdemokraten nicht hinnehmen, wie Elke Drack ausführte. Die vom Landratsamt erstellte und in den Sitzungsunterlagen bereitgestellte Zusammenfassung des BKPV-Berichts reiche ihr nicht, um eine Stellungnahmen abzugeben oder Beschlüsse zu fällen, sagte sie. Und für sie als Berufstätige sei das Zeitfenster einfach zu eng gewesen, um von Manching nach Pfaffenhofen zu fahren und den 30-seitigen Bericht im Landratsamt in Ruhe einzusehen. Ungeachtet dessen ist – wie berichtet – die SPD  ohnehin der Meinung, dass das Thema nicht im Bauausschuss, sondern im Kreistag behandelt werden müsste; weil es sich um ein rechtliches Thema handle. Dracks Antrag, das Thema deshalb von der Tagesordnung zu nehmen und in den Kreistag zu verlegen, wurde allerdings mehrheitlich abgelehnt. 

Der Bauausschuss sei hier sehr wohl zuständig, befand der Pfaffenhofener Altbürgermeister Hans Prechter (CSU) – und das sei auch die Meinung des BKPV, betonte er. Nicht alles, was Thema im Fernsehen sei, sei auch ein Fall für den Kreistag, so Prechter. Drack hatte nämlich zuvor auf das Medien-Echo der Giebel-Geschichte verwiesen. Zuständig ist jedenfalls nach Meinung der Mehrheit des Ausschusses: der Ausschuss. Und der wird sich deshalb laut gestrigem Beschluss in seiner nächsten Sitzung erneut mit dem Thema befassen.

Denn es gilt noch einen Beschluss nachzuholen. Und jetzt wird es fast schon kurios. Aber dazu muss man einen Blick auf die Vorgeschichte werfen. Wer die kennt, kann die nächsten drei Absätze überspringen und bei der Zwischenüberschrift „Hier geht’s weiter“ fortfahren. Der umstrittene Giebel, den sich das Landratsamt zum Hofberg hin selbst genehmigt und gegen den ein Nachbar wegen der Schattenwirkung geklagt hatte, musste bekanntlich am Ende – es war der 19. September 2014 – abgerissen werden. Der Rückbau war das Ergebnis eines im Rahmen einer Verwaltungsgerichtsverhandlung angebahnten Vergleichs. Vermutlich wäre aber ein Urteil nicht anders ausgefallen.

Hatte schon erfreulichere Themen auf der Tagesordnung: Landrat Martin Wolf (CSU), den die Giebel-Affäre wieder einholt.

Denn die Vertreter des Gerichts hatten bei ihrem Ortstermin unmissverständlich signalisiert, dass sie sich in ihrer Eilentscheidung, mit der sie auf Klage des Nachbarn hin einen Baustopp verhängt hatten, bestätigt sahen. Und damit war klar: Hier gibt es für den Landkreis als Bauherrn wohl wenig zu gewinnen. Weshalb man von Seiten der Kreisbehörde dann auch kleinlaut zum Rückzug blies und dem Abriss zustimmte. Daraufhin wurde der Giebel durch eine Dachschräge ersetzt – somit passte es mit den Abstandsflächen zum Nachbarhaus wieder.

Der Nachbar hatte nämlich Klage gegen den Giebel eingereicht, weil der einen Schatten auf sein Haus warf. Rein formal ging es dabei weniger um den Schatten, sondern um nicht eingehaltene Abstandsflächen. Diese Ausnahme hatte sich das Landratsamt in Form des Giebels kurzerhand selbst genehmigt. Als die Verwaltungsrichter aber im Juli anrückten, um den Fall vor Ort in Augenschein zu nehmen, wurde noch eine zweite Peinlichkeit offenbar. Nämlich, dass man im Landratsamt den gerichtlich verhängten Baustopp schlichtweg ignoriert und an dem betroffenen Gebäudeteil fleißig weitergewerkelt hatte. Die Vorsitzende Richterin meinte damals, so etwas habe sie noch nicht erlebt. Und der vom Landkreis engagierte Anwalt erklärte den ignorierten Baustopp zur allgemeinen Verwunderung damit, dass man den Gerichtsbeschluss "anders gelesen" habe.

Hier geht’s weiter

Jedenfalls schloss man schließlich einen Vergleich mit dem klagenden Nachbarn und riss den Giebel ab – auf Kosten der Steuerzahler. Das Problem ist aber: Dieser Vergleich ist nach Einschätzung des BKPV schwebend unwirksam. Und zwar, weil kein politischer Beschluss dazu vorliegt. Abgerissen wurde der Giebel aber trotzdem. Jetzt braucht man also im Nachhinein ein Votum, das den bereits geschlossenen Vergleich und den daraufhin erfolgten Abriss zum Inhalt halt. An die Antwort auf die Frage, was eigentlich wäre, wenn sich dafür keine politische Mehrheit fände, mag man gar nicht denken – das wäre dann wohl der nächste „Hammer der Woche“. 

Gestern wurde nun vom Bauausschuss mehrheitlich beschlossen, dass dem Gremium für die nächste Sitzung eine Beschlussvorlage zur Annahme des Vergleichs vorgelegt wird – dagegen votierten Elke Drack, Franz Rothmeier (SPD) und Reinhard Haiplik (ÖDP). 

Landrat Martin Wolf (CSU) musste angesichts des BKPV-Berichts einräumen, dass der „formelle Beschluss“ zu dem Vergleich in der Tat fehlt. Er hatte dafür aber eine – wenn auch eigenwillige – Erklärung: Man habe „absichtlich“ vor dem Vorliegen des Prüfungsberichts zum Thema Giebel nichts mehr gemacht. Die Zuständigkeit sieht nun aber auch Wolf beim Bauausschuss. Denn man habe bisher alle Beschlüsse zum Giebel in diesem Gremium gefasst – und er könne nichts erkennen, was jetzt darüber hinausgehe. Von Seiten des Landratsamts gebe es  jedenfalls „keine Einwendungen“ gegen den Berichts-Entwurf des BKPV, sagte er. Und die in seinem Haus erstellte Zusammenfassung für die Sitzungsvorlage bezeichnete Wolf als „eindeutig“. Etwas anderes über das Werk der eigenen Leute zu sagen, wäre indes auch äußerst seltsam gewesen. 

 

Denkwürdiger Ortstermin: Es ging um Schatten, doch die Vorsitzende Richterin Cornelia Dürig-Friedl stand erst einmal in der Sonne. Links Andre Schneeweiß, der Rechtsbeistand des Landratsamts, mit Landrat Martin Wolf (Dritter von links) und Kreiskämmerer Walter Reisinger (rechts hinten).

Immerhin gestand Wolf ein, dass die Zeit, die die Kreisräte zur Einsichtnahme in den BKPV-Bericht hatten, „knapp“ gewesen sei. Zugleich verteidigte er dieses Vorgehen aber als „vertretbar“. Die „maßgeblichen Leute“ im Landratsamt hätten nach dem Eingang des Berichts erst einmal die Beschlussvorlage vorbereiten müssen. Was das eine mit dem anderen zu tun hat, ließ er indes offen. Denn hier drängt sich zwangsläufig die Frage auf: Was hat das Erarbeiten einer Beschlussvorlage mit der Herausgabe des Berichts zu tun? 

Elke Drack hatte klargestellt: Sie werde nicht über einen Bericht Beschlüsse fassen, den sie nicht gelesen habe. Der Vorschlag von Kerstin Schapp (Grüne), man könne ja die Sitzung unterbrechen, damit sie ihn noch anschauen könne, wirkte da unfreiwillig satirisch. Und Drack konterte auch umgehend: 30 Seiten? Die wolle sie sich schon in Ruhe zu Gemüte führen. Später meinte Schnapp, dass man über das, worum es hier jetzt gehe, auch abstimmen könne, ohne den Bericht gelesen zu haben. Zugleich aber zeigte die Grünen-Kreischefin Verständnis für die Kritik von Drack an dem engen Zeitplan und entschuldigte sich dann sogar bei ihr. 

Es bestand bis zum 20. Mai die Möglichkeit für den Landkreis, Stellung zu dem Entwurf des BKPV-Berichts zu nehmen. Sollte bis dahin keine Äußerung erfolgen, werde der endgültige Bericht unverändert zugestellt, hieß es vom Landratsamt. Der 20. Mai war aber eben gestern, am Tag der Sitzung. Zur Erinnerung: Der Bericht liegt seit 7. Mai im Landratsamt, aber erst am 18. Mai wurden die Kreisräte darüber informiert, dass sie ihn einsehen können – um dann am 20. Mai Beschlüsse zu fassen, die direkt mit dem Inhalt des Berichts zu tun haben. 

„Wir haben den Giebel einstimmig verbockt – hätte ich fast gesagt“, erklärte Schnapp mit Blick auf die Beschlüsse aus der Vergangenheit. Da verstehe sie, dass sich Drack unwohl fühle, wenn sie nun abstimmen solle, ohne den BKPV-Bericht zu kennen. Zuvor hatte Schnapp ja noch geworben, man könne hier auch abstimmen, ohne den Bericht zu kennen. Plötzlich aber brachte sie gar eine Fristverlängerung gegenüber dem BKPV ins Spiel: „Das tut uns nicht weh.“ Einen entsprechenden Antrag blieb Schnapp aber schuldig, und so war das dann auch schon wieder kein Thema mehr.

Der Giebel wurde durch eine Dachschräge ersetzt; hier ein Bild während der Bauphase.

Zumal Landrat Wolf angesichts der leidigen Giebel-Affäre sich beeilte zu ergänzen: „Wir haben kein Interesse an weiteren Schmerzen.“ Sein Vize Anton Westner (CSU) sprang ihm auch umgehend zur Seite und betonte mit Verweis auf den BKPV-Bericht und die vom Landratsamt verfasste Zusammenfassung: „Die Fakten stimmen.“ Und seiner Erfahrung nach werde ein BKPV-Bericht im Grundsatz ohnehin nicht mehr geändert. 

Auch Hans Prechter (CSU), der den Bericht offenbar gelesen hat, betonte, da stehe „nichts drin, was ich als ungewöhnlich empfunden habe“. Da gebe es absolut nichts zu widersprechen. Die Meinung von Schnapp, wonach man die Giebel-Sache „verbockt“ habe, teilte er indes nicht. „Unglücklich gelaufen“ sei das. Denn man habe den Giebel ja damals in Kenntnis der Unzufriedenheit des Nachbarn beschlossen.

Elke Drack blieb bei ihrer fundamentalen Kritik: Der Bericht-Entwurf ging am 7. Mai im Landratsamt ein und wurde erst am 18. Mai zur Einsicht ausgelegt. Außerdem gehe es hier um die nachträgliche Annahme eines Vergleichs – eine Rechtsangelegenheit, die ihrer Ansicht nach „am Kreistag vorbeigeschoben“ werden soll. 

Zuvor hatte Landrat Wolf erklärt, warum man den BKPV-Bericht nur zur Einsicht offeriert, aber eben nicht herausgegeben hat. Man wolle den Inhalt „vertraulich behandeln“ – denn darin würden Verwaltungshandlungen thematisiert und Unternehmen genannt. Reinhard Haiplik (ÖDP) konnte diese Begründung nicht nachvollziehen und sprach von einem „Mangel an Vertrauen“ gegenüber den Kreisräten. Zumal ja – wie es hieß – in dem Bericht ohnehin nur Fakten genannt würden. Außerdem hatte Wolf ja versprochen, den Bericht öffentlich zu machen – was ihm noch am gestrigen Abend bei der Kreisversammlung der Sozialdemokraten den Vorwurf des „Wortbruchs“ einbrachte. Geäußert vom gerade wiedergewählten SPD-Kreischef Markus Käser, zugleich Vize-Chef seiner Fraktion im Kreistag. 

Die Rückseite des Landratsamts, ohne Giebel.

Zurück in die Ausschuss-Sitzung. Michael Franken (AUL) sah das Thema von Seiten der Kreisbehörde „völlig korrekt vorbereitet. Es gehe ja nun lediglich um das weitere Vorgehen. Zwar sei die Gelegenheit zur Einsichtnahme in den BKPV-Bericht nur kurz gewesen, aber das Wesentliche könne man ja der Sitzungsvorlage entnehmen. 

Er habe den Bericht auch nicht gelesen, räumte der Dritte Landrat Josef Finkenzeller (FW) freimütig ein, warb aber zugleich für Vertrauen in die Landkreis-Verwaltung. In Sachen Vertrauen ins Landratsamt sei sie „schon mal reingefallen“, konterte Drack mit Blick auf den ignorierten Baustopp. Das mit dem Giebel sei „saublöd gelaufen“ und man habe Fehler gemacht, sagte Finkenzeller, warb aber nun für Ruhe und sprach sich gegen ein „mediales Aufputschen“ aus. „Irgendwann gehört das Thema abgeschlossen.“

Da widersprach nun wiederum Schnapp: Das Thema müsse schon noch „ausgiebig diskutiert“ werden, sagte sie und meinte an die Adresse von Prechter: „Doch, wir haben es verbockt.“ Wenngleich das nicht absichtlich passiert sei, habe man sich im ZDF blamiert und 90 000 Euro an Steuergeldern verschwendet. Prechter räumte indes noch ein, dass die Frist zur Einsichtnahme in den BKPV-Bericht „wirklich ein bisschen kurz“ war.

Wolf betonte aber noch einmal: „Wir möchten die Giebel-Geschichte zügig abschließen.“ Der Bericht-Entwurf – den ja nur wenige im Wortlaut kennen – gebe Hinweise zum weiteren Verfahren. Und daraus hatte die Kreisverwaltung die Vorschläge zu vier Beschlüssen abgeleitet, die letztlich mehrheitlich getroffen wurden. Gegen die Stimmen von Drack, Rothmeier und Haiplik beschloss der Bau- und Vergabeausschuss des Kreistags: 

  • Ein Beschlussvorschlag zur Annahme des Vergleichs wird dem Bau- und Vergabeausschuss in der nächsten Sitzung entsprechend vorgelegt.
  • Der Landkreis wird mit dem Architekturbüro Köhler Verhandlungen aufnehmen, um eine zumindest anteilige Tragung der entstandenen baulichen Mehrkosten in Höhe von 76 295,99 Euro im Rahmen eines Vergleiches zu erreichen.
  • Des Weiteren werden Verhandlungen mit dem Freistaat wegen einer Beteiligung an den entstandenen Kosten aufgenommen. Die Erfolgsaussichten werden von Seiten des Prüfungsverbandes allerdings als gering eingestuft.
  • Ferner wird über die Kassen- und Vermögenseigenschadenversicheung des Landkreises unter Vorlage des Prüfungsberichtes versucht, einen möglichen Schadensausgleich zu erhalten.

Grundlage für diese Beschlüsse waren die Feststellungen des BKPV, die man von Seiten des Landratsamts wie folgt zusammenfasst – der Bericht im Wortlaut bleibt ja offensichtlich der Allgemeinheit verborgen: 

  • Ein Beschluss zur Annahme des Vergleichs wurde vom zuständigen Bau- und Vergabeausschuss des Landkreises nach Ansicht des Prüfungsverbandes nicht gefasst. Der Vergleich ist somit schwebend unwirksam. Es wird empfohlen, einen entsprechenden Beschluss zu fassen.
  • Die in Verbindung mit dem Giebelrückbau angefallenen Mehrkosten betragen nach der für den Prüfungsverband plausiblen Zusammenstellung des Büros Köhler vom 05.02.2015 und den von der Kreisfinanzverwaltung zu den Rechtsanwaltskosten übergebenen Informationen insgesamt 90 228,16 Euro (Brutto), die sich aus den Mehrkosten für Bauarbeiten in Höhe von 76 275,99 Euro und den Kosten für Rechtsanwälte in Höhe von 13 952,17 Euro zusammensetzen.
  • Eine Haftung des vom Landkreis beauftragten Büros Köhler Architekten für die angefallenen Mehrkosten aufgrund einer nicht genehmigungsfähigen Planung kommt nach Ansicht des Prüfungsverbandes in Betracht. Das Büro hat die Genehmigungsplanung mit dem Giebel unstrittig erstellt. Das Verwaltungsgericht München hielt diese Planung sowohl im Beschluss vom 30.01.2014 als auch im Ortstermin am 23.07.2014 in diesem Punkt für nicht genehmigungsfähig, da die für die Verwirklichung des Giebels erforderliche Befreiung von den Abstandsflächenregelungen als rechtswidrig angesehen wurde. Die entstandenen baulichen Mehrkosten beruhen kausal auf der fehlenden Genehmigungsfähigkeit der Planung. Wegen verbleibender rechtlicher Risiken empfiehlt der Prüfungsverband dem Landkreis, Verhandlungen mit dem Architekturbüro Köhler über eine zumindest anteilige Tragung der entstandenen Mehrkosten zu führen und einen Vergleich abzuschließen.
  • Die Verfolgung eines dem Grund nach in Betracht kommenden Haftungsanspruchs gegen den Freistaat Bayern wegen rechtswidriger Erteilung der Baugenehmigung erscheint angesichts der Möglichkeit des Landkreises, den Schaden gegenüber dem Architekten geltend zu machen, wegen des Verweisungsprivilegs des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht erfolgversprechend.

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