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Obwohl ein 30-jähriger Pkw-Fahrer bei einer Kontrolle das Dokument vorzeigte, blüht ihm eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis

(ty) Dass man sich auch eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis einhandeln kann, obwohl man einen Führerschein dabei hat, das musste ein 30-jähriger Pkw-Fahrer aus dem Kreis Neuburg-Schrobenhausen jetzt folgenreich erleben. Bei einer Verkehrskontrolle zeigte der Mann den Polizeibeamten zwar seinen Schein vor, bei der Überprüfung wurde jedoch festgestellt, dass er diesen im Jahre 2011 als gestohlen gemeldet hatte. Weitere Ermittlungen ergaben dann, dass dem 30-Jährigen im Frühjahr die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und er keine Kraftfahrzeuge mehr fahren darf, berichtet ein Sprecher der Inspektion Neuburg. Der Führerschein wurde jedenfalls sichergestellt und dem Mann blüht nun die besagte Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.


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