Rechtsgeschichte und Burgfriedensteine: Neuer Band der Stadtgeschichte(n) und Ausstellung im Rathaus
(ty) Zur Rechtsgeschichte der Stadt Pfaffenhofen gibt das Stadtarchiv einen weiteren Band der „Stadtgeschichte(n)“ heraus und richtet dazu auch eine kleine Ausstellung im Foyer des Rathauses aus. Thema werden die Burgfriedensteine aus dem Jahr 1689 sein, die derzeit gesichert und restauriert werden.
Der Beginn einer eigenen Gerichtsbarkeit in Pfaffenhofen bereits vor der erstmaligen Erwähnung als Stadt im Jahr 1438 und deren weitere Entwicklung wird umfassend dargestellt, wie auch das Werden Pfaffenhofens als Gerichtsort, der sich als wittelsbachischer Amtssitz über die Stadt hinaus auf das gesamte Landgericht erstreckte.
Diese parallel laufenden Entwicklungslinien der Geschichte Pfaffenhofens, die bis in das 19. Jahrhundert reichen, sind Thema des neuen Bandes der „Stadtgeschichte(n)“. Darin geht es um Gerichtsabläufe, Gerichtsstätten und Auswirkungen der städtischen wie landesherrlichen Rechtsprechung auf die Bevölkerung und den umliegenden Raum. Illustrationen, insbesondere Karten und Skizzen, veranschaulichen Rechtspflege und Strafvollzug in Pfaffenhofen von den einfacheren Vergehen bis hin zu den „todeswürdigen Verbrechen“.
Die ehemals zwölf Burgfriedensteine aus dem Jahr 1689, von denen neun erhalten geblieben sind, sind ein wichtiger Bestandteil der örtlichen Rechtsgeschichte: Sie kennzeichneten den so genannten Burgfrieden, also den Rechtsbereich, in dem die Stadt die niedere Gerichtsbarkeit ausüben durfte. Bis zur Gebietsreform 1971/72 markierten die Steine die Grenzen der alten Gemeinde Pfaffenhofen. Sie stellen eine historische Besonderheit dar, weil die Ausdehnung des Burgfriedens und damit der historischen Rechtsgrenze in vielen anderen großen Orten nicht mehr erkennbar ist.
Derzeit werden die erhaltenen Steine in einem aufwendigen Verfahren gesichert: Dort, wo Notwendigkeit besteht oder bereits Steine verschwunden sind, erfolgt ein Ersatz durch Abgüsse.
Die Ausstellung wird am Freitag, 16. Oktober, um 19.30 Uhr eröffnet; sie ist dann bis einschließlich Freitag, 27. November, zu sehen. Das Rathaus ist zu den regulären Öffnungszeiten des Bürgerbüros geöffnet: montags von 8 bis 16 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 7 bis 18 Uhr sowie jeden ersten und dritten Samstag im Monat von 9 bis 12 Uhr. Der Eintritt zur Ausstellung ist frei.