Was es mit den historischen Burgfriedensteinen in Pfaffenhofen auf sich hat, beleuchten ab heute eine Ausstellung sowie eine neue Ausgabe der "Stadtgeschichte(n)"
(ty) Eine interessante Ausstellung ist ab heute im Foyer des Pfaffenhofener Rathauses zu sehen. Die Veröffentlichung einer neuen Ausgabe der „Pfaffenhofener Stadtgeschichte(n)“ zum Thema Rechtsgeschichte in ist der Anlass – es geht um die Burgfriedensteine aus dem Jahr 1689. Zur Ausstellungseröffnung am heutigen Freitag um 19.30 Uhr sind alle Interessierten eingeladen. Der neue Band der „Stadtgeschichte(n)“ liegt ab heute im Rathaus, im Haus der Begegnung und im Verwaltungsgebäude kostenlos zum Mitnehmen aus.
Die Ausstellung steht unter dem Titel „...dass stets Recht in der Stadt gesprochen werde“ und behandelt das Stadtrecht und die Rechtspflege von den Anfängen bis zum 19. Jahrhundert. Der Beginn der eigenen Gerichtsbarkeit, das Werden Pfaffenhofens als Gerichtsort sowie Gerichtsabläufe, Gerichtsstätten und die Auswirkungen der städtischen wie landesherrlichen Rechtsprechung auf die Bevölkerung werden dargestellt. Zahlreiche Illustrationen, wie Karten und Skizzen veranschaulichen die Rechtspflege und den Strafvollzug in Pfaffenhofen von den einfacheren Vergehen bis hin zu den „todeswürdigen Verbrechen“.
Die ehemals zwölf Burgfriedensteine aus dem Jahr 1689, von denen die neun Erhaltenen gerade gesichert und die Fehlenden ersetzt werden, sind ein wichtiger Bestandteil der örtlichen Rechtsgeschichte: Sie kennzeichneten den so genannten Burgfrieden, also den Rechtsbereich, in dem die Stadt die niedere Gerichtsbarkeit ausüben durfte. Bis 1971/72 markierten die Steine auch die Grenzen der alten Gemeinde Pfaffenhofen. Sie sind durchaus eine Besonderheit, weil die Ausdehnung der historischen Rechtsgrenze in vielen anderen großen Orten nicht mehr erkennbar ist.
Die Ausstellung im Rathausfoyer wird heute um 19.30 Uhr eröffnet. Sie ist anschließend bis einschließlich Freitag, 27. November, zu den regulären Öffnungszeiten des Bürgerbüros geöffnet: montags von 8 bis 16 Uhr; dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr; donnerstags von 7 bis 18 Uhr sowie jeden ersten und dritten Samstag im Monat von 9 bis 12 Uhr. Der Eintritt ist frei.